Er war einst Deutschlands meistgesuchter Mann. „Ich mache keine Angaben“, sagte Christian Klar vor Gericht. Der Richter redete lange auf ihn ein.
Stuttgart. Die Mauer des Schweigens der früheren Terroristen hält. Die ehemaligen RAF-Mitglieder sagen nichts Verwertbares im Verfahren gegen die Ex-Terroristin Verena Becker wegen des Mordes an Generalbundesanwalt Siegfried Buback. Trotz eines emotionalen Appells von Nebenkläger Michael Buback hat Donnerstag auch der ehemalige RAF-Terrorist Christian Klar vor dem Oberlandesgericht Stuttgart jede Aussage zu dem Mordfall im Jahr 1977 verweigert. Becker ist als Mittäterin des Anschlags angeklagt.
Der Sohn des Ermordeten, Michael Buback, zeigte sich enttäuscht. Da Klar bereits wegen des Attentats verurteilt wurde, habe er kein Verständnis dafür, dass der frühere Terrorist die Aussage verweigern dürfe, sagte Buback. „Das deckt sich nicht mit meinem Rechtsempfinden.“ Klar blieb aber bei seinem stereotyp vorgetragenen Satz: „Ich mach’ keine Angaben.“
Der Bundesgerichtshof hatte entschieden, dass Klar ein umfassendes Recht zur Aussageverweigerung über die Taten der RAF im Jahr 1977 habe, weil er ansonsten Gefahr laufe, sich selbst zu belasten. Auch der Vorsitzende Richter Hermann Wieland appellierte eindringlich an den 59-jährigen Klar, zur Aufklärung des Attentats beizutragen. Er bezog sich auf ein Fernsehinterview, in dem Klar auch über seine Eltern gesprochen hatte: „Wenn heute Ihre Eltern hier ständen, so wie Sie sie geschildert hatten, dann würden sie sagen: Christian Klar, sprich!“
20 Minuten lang redete Wieland dem Ex-Terroristen ins Gewissen – erfolglos. Wie bereits andere ehemals führende RAF-Mitglieder im diesem Verfahren, darunter Brigitte Mohnhaupt und Knut Folkerts, schwieg Klar vor Gericht. Lediglich zu seinen persönlichen Verhältnissen musste er sich äußern. Demnach arbeitet er als Kraftfahrer. Ob er damit seinen Lebensunterhalt verdiene, fragte Wieland. „Ja, es muss reichen“, sagte Klar. (dpa)