Laut dem Entwurf sei vorgesehen, dass die Hartz-IV-Leistungen für Erwachsene von 2012 an um insgesamt zehn Euro auf 374 Euro steigen
München. Die Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes um zehn Euro im nächsten Jahr kostet einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ zufolge 570 Millionen Euro zusätzlich. 540 Millionen Euro davon entfallen auf den Bund, die restlichen 30 Millionen müssen die Kommunen tragen, wie das Blatt in seiner Montagsaufgabe unter Berufung auf den Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums berichtet. Dem Entwurf sei weiter zu entnehmen, dass sich im Zuge der Erhöhung der Hartz-IV-Sätze Mehrausgaben für die Grundsicherung im Alter in Höhe von 110 Millionen Euro ergeben. Ende 2009 erhielten 764.000 Rentner diese staatliche Hilfe.
Kein Wettverbot für Hartz-IV-Empfänger
Laut dem Entwurf sei vorgesehen, dass die Hartz-IV-Leistungen für Erwachsene von 2012 an um insgesamt zehn Euro auf 374 Euro steigen, hieß es weiter. Für Kleinkinder bis zu fünf Jahre sei ein Aufschlag um vier auf 219 Euro vorgesehen. Die Leistungen für hilfsbedürftige Paarhaushalte würden um neun auf 337 Euro je Person aufgestockt. Bei älteren Kindern bleiben die Regelsätze dem Bericht zufolge unverändert. Die Anpassung orientiert sich an der Entwicklung von Preisen und Löhnen, die zuletzt deutlich zugelegt hatten.
(epd/abendblatt.de)