Er hatte Millionen vom Waffenlobbyisten Schreiber kassiert. Jetzt muss sich Ludwig-Holger Pfahls auch wegen Erpressung verantworten.
München. Der frühere CSU-Staatssekretär im Verteidigungsministerium, Ludwig-Holger Pfahls, muss sich voraussichtlich abermals vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Augsburg bestätigte einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“, wonach der 68-Jährige wegen Bankrotts, Betrugs und Erpressung angeklagt wurde. Er soll ein Millionenvermögen vor Fiskus und Gläubigern versteckt haben. Pfahls war im August 2005 in Augsburg wegen Vorteilsannahme und Steuerhinterziehung zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Er hatte damals gestanden, vom Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber für die Förderung von Rüstungsgeschäften 3,8 Millionen Mark kassiert zu haben.
Pfahls schuldete dem Finanzamt und seinem früheren Ministerium noch Beträge in Millionenhöhe, gab sich aber ohne Vermögen aus und leistete einen sogenannten Offenbarungseid. Ermittler schätzen sein tatsächliches Vermögen der Zeitung zufolge auf vier Millionen Euro. Pfahls' Verbindlichkeiten gegenüber der öffentlichen Hand betragen nach Angaben der Staatsanwaltschaft derzeit rund 3,7 Millionen Euro. Der Ex-Staatssekretär wird zusätzlich beschuldigt, einen seiner Privatgläubiger bedroht zu haben. Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, habe Pfahls gemeinsam mit drei Komplizen Druck ausgeübt, damit der Gläubiger eine Forderung in Höhe von 5000 Euro nicht mehr geltend machte.
Pfahls' Pflichtverteidiger, der Münchner Anwalt Walter Lechner, bestätigte auf dapd-Anfrage, dass die Klageschrift am vergangenen Montag zugestellt worden sei. Weitere Auskünfte wollte der Rechtsanwalt nicht geben. Außer Pfahls sind der Anklage zufolge sieben Personen wegen Beihilfe zum Bankrott angeklagt. Nach Informationen der „Süddeutschen“ gehören auch Pfahls' Ehefrau und eine Ex-Frau zu dem Personenkreis. Ferner ermittelt die Staatsanwaltschaft noch gegen zehn weitere Personen, unter ihnen der Kaufmann Dieter Holzer. Laut Anklage hat Pfahls bisher sein Schweigerecht in Anspruch genommen, jedoch ein Geständnis angekündigt.