Vor dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes droht die NRW-SPD mit Neuwahlen. Kraft will eine politische Diskussion
Düsseldorf. Die SPD in Nordrhein-Westfalen hat mit schnellen Neuwahlen gedroht, sollte die CDU gegen den Landeshaushalt 2011 vor den Verfassungsgerichtshof ziehen. Diesen Schritt haben mehrere CDU-Politiker bereits angekündigt. „Wenn die CDU weiter die verfassungsrechtliche Auseinandersetzung sucht, werden wir die Wähler befragen“, sagte SPD-Landtagsfraktionschef Norbert Römer der „Westdeutschen Zeitung“ und der „Rheinischen Post“ (Samstag).Die SPD werde die Entscheidung der Verfassungsrichter über eine weitere Verfassungsbeschwerde nicht abwarten, sondern in diesem Fall sofort die Neuwahl anstreben. Rot-Grün stehe für Investitionen in die Bildung, schaffe Kindergartengebühren und Studiengebühren ab und helfe den Kommunen. „Damit stellen wir uns gerne den Wählern“, sagte Römer der „Westdeutschen Zeitung“. Unterstützung erhielt Römer von NRW-Ministerpräsidentin und SPD-Landeschefin Hannelore Kraft: „Klar ist, dass wir über den künftigen Weg für Nordrhein-Westfalen politisch diskutieren müssen“, sagte sie nach Angaben ihres Sprechers Thomas Breustedt am Rande ihres Israel-Besuchs. Diese Diskussion dürfe nicht ständig vor das Verfassungsgericht gezerrt werden. Insofern habe Römer recht: „Die Bürger müssen irgendwann über den Kurs, den Nordrhein-Westfalen nehmen soll, entscheiden“, sagte Kraft. Die Opposition war bereits gegen den Nachtragshaushalt 2010 vor den Verfassungsgerichtshof in Münster gezogen. Nach der mündlichen Verhandlung werden ihr gute Erfolgschancen eingeräumt. Derzeit prüfen die Verfassungsrichter, ob die hohe Neuverschuldung im Haushaltsjahr
2010 rechtens war. Das Urteil ist für den 15. März avisiert. Diesen Termin will die SPD auf jeden Fall zunächst abwarten. Dennoch könnten Neuwahlen noch vor den Sommerferien auf die Bürger des bevölkerungsreichsten Bundeslandes zukommen, berichteten die Zeitungen. Auch beim Etat 2011 liegt die geplante Neuverschuldung mit 7,1 Milliarden Euro deutlich über der Summe der Investitionen und entspricht deshalb nicht den Vorgaben der Verfassung. Die rot-grüne Minderheitsregierung beruft sich aber – trotz Wirtschaftsaufschwungs - auf eine „Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts“. (dpa)