Jetzt kommt der Vermittlungsausschuss. Von der Leyen verteidigt das neue Hartz IV: Es sei „verfassungsfest durchgerechnet“.
Berlin. Das vom Bundestag beschlossene Hartz-IV-Paket ist vorerst gestoppt. Das schwarz-gelbe Vorhaben mit einer Erhöhung des Regelsatzes um 5 auf 364 Euro und dem Bildungspaket für bedürftige Kinder bekam in der Länderkammer in Berlin keine Mehrheit. Damit werden die Neuregelungen von Hartz IV wahrscheinlich nicht wie vorgesehen zum 1. Januar in Kraft treten können. Der Gesetzentwurf landet nun im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat, der einen Kompromiss finden muss. SPD und Grüne halten das Hartz-Paket für unzureichend und fordern erhebliche Nachbesserungen.
Entscheidend war, dass sich das von einer schwarz-gelb-grünen Koalition regierte Saarland wie angekündigt der Stimme enthielt. Dies wird wie eine Nein-Stimme gewertet. In der Länderkammer fehlt Union und FDP nur eine Stimme zur Mehrheit.
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat ihr umstrittenes Hartz-IV-Paket im Bundesrat verteidigt. Die Erhöhung um 5 Euro auf 364 Euro beim Regelsatz sei „mit aller gebotenen Transparenz“ ermittelt worden, sagte sie unmittelbar vor der Abstimmung. Die Regierung orientiere sich an der Lebenswirklichkeit und habe die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts „Punkt für Punkt verfassungsfest durchgerechnet“. Mit dem Bildungspaket für Kinder betrete man „absolutes Neuland“.
Nach Einschätzung der Ministerin sind im aktuellen Aufschwung die Chancen so gut wie lange nicht mehr, dass Langzeitarbeitslose wieder einen Job finden. „Hartz IV sollte kein Dauerzustand sein.“ Von der Leyens Gegenspielerin Manuela Schwesig weist den Blockade-Vorwurf im Ringen um die Hartz-IV-Reform zurück. „Wir blockieren nichts“, sagte die Sozialministerin Mecklenburg-Vorpommerns. Es sei völlig unstrittig, dass auch bei der Ablehnung der Regierungspläne durch den Bundesrat jene Leistungen ab dem 1. Januar 2011 gezahlt werden sollen, die von der schwarz-gelben Bundesregierung geplant sind. Schwesig sagte im ZDF, rechtlich sei es möglich, ab dem Jahreswechsel sowohl den um fünf Euro erhöhten Regelsatz von 364 Euro als auch die neuen Leistungen für Kinder zu gewähren.