Berufstätigen, die Angehörige pflegen, will Familienministerin Schröder mehr Freiräume geben. Ermöglichen soll dies ein Teilzeitmodell.
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) hat erstmals Details zu ihren Plänen für ein Teilzeitmodell für pflegende Familienangehörige genannt. Um berufstätigen Menschen mehr Freiraum bei der Pflege von Angehörigen zu verschaffen, wolle sie einen Rechtsanspruch für eine zweijährige Pflegezeit einführen, sagte Schröder der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom Mittwoch. Die pflegenden Angehörigen würden während dieser Zeit mindestens 50 Prozent arbeiten, würden aber dennoch drei Viertel ihres Gehalts beziehen.
Nach Schröders Plänen müsste der Angehörige später dann „wieder voll arbeiten, bekäme aber weiterhin so lange 75 Prozent des Gehalts, wie er zuvor Teilzeit gearbeitet hat – bis also das Zeit- und das Gehaltskonto wieder ausgeglichen sind“. Der Steuerzahler würde nach den Worten der Ministerin fast keine Kosten tragen. Der Staat verzichte lediglich auf Steuereinnahmen, wenn nur 75 Prozent des Gehalts gezahlt werden. „Der Pflegeversicherung dagegen käme die Familien-Pflegezeit langfristig zugute, denn Pflege zu Hause kostet weniger als im Heim – abgesehen davon, dass sie dem Wunsch der Menschen entspricht“, hob sie hervor.
Schröder räumte allerdings ein, dass für Arbeitgeber „ein gewisses Risiko“ bestehe, „wenn Arbeitnehmer mitten in der Pflege-Teilzeit den Betrieb verlassen, ohne das zu viel bezahlte Gehalt wieder eingespielt zu haben“. Für diesen Fall schwebt der Ministerin ein Versicherungsmodell vor, um mögliche Ausfallrisiken abzusichern. Das lasse sie derzeit durchrechnen, sagte sie. In Deutschland sind etwa 2,2 Millionen Menschen pflegebedürftig, rund zwei Drittel davon werden in der Familie gepflegt.