Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Konrad Freiberg: Ohne Vorratsdatenspeicherung wäre die Polizei in vielen Fällen blind und taub.
Hamburg. Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, hat davor gewarnt, der Polizei das Instrument der Vorratsdatenspeicherung aus der Hand zu nehmen. Vor der Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung bei der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe sagte er dem Hamburger Abendblatt (Montags-Ausgabe): „Die Überwachung der Kommunikation ist für die Ermittlungen von schweren Verbrechen von zentraler Bedeutung. Ohne die Vorratsdatenspeicherung wäre die Polizei in vielen Fällen blind und taub. Sie würde nur noch die Täter fassen, die mit dem Hammer die Scheibe einschlagen, nicht aber die, die sich für schwere Verbrechen verabreden.“
Freiberg hat keinen Zweifel, dass die Vorratsdatenspeicherung dem Grundgesetz entspricht. „Ich habe volles Verständnis, wenn das Bundesverfassungsgericht die Eingriffe in Bürgerrechte zur Aufklärung von schweren Straftaten abwägt. Aber ich gehe davon aus, dass die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung verfassungsgemäß sind“, sagte Freiberg. Er wies daraufhin, dass es noch keinen Fall des Missbrauchs bei der Vorratsdatenspeicherung durch die Polizei gegeben habe. „Eine Kontrolle durch Richter und Datenschützer ist vorgeschrieben“, sagt Freiberg. „Alles geschieht zur Aufklärung von Verbrechen und zum Wohl des Bürgers. Darüber müssen die Bürger weiter intensiv aufgeklärt werden.“
Am kommenden Dienstag verhandelt das Bundesverfassungsgericht über mehrere Beschwerden von fast 35.000 Bürgern, die ihre Grundrechte mit der massenhaften Speicherung von Daten auf Vorrat verletzt sehen. Darunter sind hochkarätige Namen wie die Liberalen Burkhard Hirsch, Gerhart Baum oder Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die inzwischen wieder Justizministerin ist und gegen das von ihrer Vorgängerin Brigitte Zypries (SPD) verantwortete Gesetz vorgeht.
Erlassen hat es der Bundestag mit den Stimmen der Großen Koalition bereits im Jahr 2007. Viele Behörden erhoffen sich von der Vorratsdatenspeicherung eine bessere Strafverfolgung, besonders gegen Mafiakriminalität, Terroristen und Verbrecherringe im Internet. Deutschland setzte eine entsprechende EU-Richtlinie nicht nur um, sondern ging als ehrgeiziger EU-Musterschüler über die Vorgaben aus Brüssel hinaus.
In der derzeitigen Bundesregierung aber prallen die Interessen beim Datenschutz voll aufeinander: Auf der einen Seite die Union, die das Gesetz unterstützte. Auf der anderen Seite die Liberalen, die auch im Bundestagswahlkampf Stimmung gegen mehr Überwachungsmaßnahmen machte. Beide Regierungspartner warten auf die Karlsruher Entscheidung. Bis dahin dürfen die Daten nur zur „Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit“ genutzt werden, wie es im Koalitionsvertrag heißt. Das bedeutet: Wird ein Terroranschlag befürchtet, dürfen die Daten genutzt werden. Geht es um die Ermittlung von Namen in einem gewöhnlichen Betrugsfall, bleiben sie tabu.
Dass die Richter den Beschwerden zumindest teilweise stattgeben, gilt als nicht unwahrscheinlich. Im vergangenen Jahr erließ das Gericht zwei Verfügungen, nach denen die Daten von Behörden nur bei einer unmittelbaren Gefahr abgerufen werden dürfen beziehungsweise nur bei schweren Straftaten im Zuge von Ermittlungen eines Richters oder Staatsanwaltes. Speichern müssen Telefon- und Internetanbieter die Daten trotzdem für sechs Monate. Erst vor einer Woche entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, dass die Speicherung nicht ausgesetzt wird und die Provider auf ihren Kosten sitzenbleiben. Und aufgezeichnet werden muss eine Menge: Rufnummern, Zeitpunkt der Telefonate oder SMS-Botschaften, Länge der Telefonate, der Standpunkt des Funkmastes, Sender und Empfänger von E-Mails oder wer zu einem bestimmten Zeitpunkt mit einer bestimmten IP-Adresse im Internet unterwegs war.
Zugriff haben nicht nur Polizisten, Staatsanwälte oder Richter. Auch Geheimdienste wie der Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst oder Militärischer Abschirmdienst sind ausdrücklich im Telekommunikationsgesetz erwähnt - ein Graus für viele Bürgerrechtler. „Mit Hilfe der über die gesamte Bevölkerung gespeicherten Daten können Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden“, heißt es etwa beim Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, dem Zusammenschluss der Gegner.
Die Behörden halten dagegen, dass sie Waffengleichheit im Kampf gegen Terroristen, Internetbetrüger oder Anbieter von Kinderpornografie im Netz benötigen und die Daten helfen,Verbrecherringe auffliegen zu lassen. Tatsächlich ist es für Ermittler sehr schwer, die Identität eines Internetnutzers etwa herauszubekommen, wenn der Onlineanbieter eine bestimmte IP-Adresse dem Anschlussinhaber nicht zuordnen kann. Doch es gibt ohnehin Wege, anonym zu bleiben und den Behörden voraus zu sein: Internetcafes verlangen keine Identifizierung, und die WLAN-Modems vieler argloser PC-Nutzer sind wie offene Scheunentore. Und wer anonym telefonieren will, kann sich bei windigen Callshops in deutschen Großstädten freigeschaltete SIM-Karten kaufen. Kosten je Stück: zehn Euro - ein Schnäppchen für Terrorunterstützer oder Mafiosi.