Das Abendblatt beantwortet die wichtigsten Fragen zur erweiterten biometrischen Datenspeicherung.
Hamburg. Wer einen neuen Reisepass beantragt, muss von heute an auch seine Fingerabdrücke abgeben. Die zweite Generation des sogenannten ePasses erweitert damit die biometrische Datenspeicherung. Bisher ist schon das Passfoto biometrisch gespeichert.
Welche Daten werden auf dem neuen Pass gespeichert?
In dem ePass stehen Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Seriennummer, ausstellender Staat, Dokumententyp und Gültigkeitsdatum. Außerdem sind ein biometrisches Passfoto und - das kommt neu hinzu - zwei Fingerabdrücke in einem Chip gespeichert. Der Antragsteller muss seine Zeigefinger auf einen elektronischen Scanner drücken. Nach dem Passgesetz sind nur Polizeibehörden, Zollverwaltung, Pass- und Personalausweisbehörden sowie Meldebehörden befugt, diese Daten aus dem Chip herauszulesen. Sie dürfen Fotos und Fingerabdrücke erneut nehmen und mit den gespeicherten Daten vergleichen. Auch Passinhaber selbst können bei den Passbehörden die auf ihrem Pass gespeicherten Daten einsehen.
Warum werden nun auch die Fingerabdrücke gespeichert?
Um den ePass fälschungssicher zu machen, wie das Bundesinnenministerium sagt. Die herkömmliche optische Überprüfung wird durch eine maschinelle ersetzt. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hingegen hält die Aufnahme der Fingerabdrücke für überflüssig. Schon der ePass mit dem digitalen Foto sei fälschungssicher.
Können die Daten von Unberechtigten gelesen, missbraucht werden?
Das befürchten Datenschützer und Technikexperten. Sie warnen vor einem Identitätsklau. Kennt jemand Geburtstag, Passnummer und Ablaufdatum eines Passinhabers, kann er mit einem entsprechenden Lesegerät die Daten aus dem ePass herausfiltern und möglicherweise auf ein gefälschtes Dokument kopieren. Das Bundesinnenministerium schließt dies auch nicht aus, fügt aber an, dass man dafür auf 20 Zentimeter an den Passträger herankommen muss. Dieses Szenario sei unwahrscheinlich. Kritiker weisen darauf hin, dass etwa in Hotels oft die Pässe hingelegt werden müssen, sodass die nötigen Daten leicht zu ermitteln sind. Die Stadt Lübeck und das Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein bieten "angesichts des verbleibenden Restrisikos" für sechs Euro bei den Meldebehörden Lübecks eine Aluminium-Schutzhülle an, die die Daten vor "Angriffen" schützt.
Behalten alte Pässe ihre Gültigkeit?
Ja. Den Inhabern entstehen laut Ministerium im Reiseverkehr keine Nachteile. Seit heute sind drei Passtypen im Umlauf: Reisepässe ohne Chip, Pässe mit einem Passfoto im Chip sowie ePässe mit Passfoto und zwei Fingerabdrücken im Chip. Neben diesen Pässen wird es weiter vorläufige Reisepässe und Kinderreisepässe ohne Chip geben.
Was ändert sich bei den Kinderreisepässen?
Kinder können nicht mehr in den elterlichen Pass miteingetragen werden. Ein Kinderreisepass wird nur noch für sechs Jahre ausgestellt und kann nur einmal - längstens bis zum 12. Lebensjahr - verlängert werden. Eltern entscheiden, ob es ein elektronischer Pass sein soll.
Was kostet ein ePass?
Ein zehn Jahre gültiger ePass kostet weiterhin 59 Euro, für unter 24-Jährige 37,50 Euro.