Reform der Flensburger Punktekartei wird weiter verschärft. Es solle eine dritte Kategorie mit drei Punkten geben: und zwar für Straftaten.
Berlin. Bei Fahrerflucht oder Trunkenheitsfahrt müssen Verkehrsrowdys künftig mit drei Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei rechnen. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) sagte der Zeitung „Bild am Sonntag“, die geplante Reform werde noch einmal verschärft. „Es soll eine dritte Kategorie mit drei Punkten geben – und zwar für Straftaten.“
Ramsauer erklärte, drei Punkte gebe es künftig nicht nur für unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und Fahren im Vollrausch, sondern auch für unterlassene Hilfeleistung oder schwere Nötigung durch zu dichtes Auffahren. „Diese Punkte für Straftaten verjähren erst nach zehn Jahren. Dies dürfte die Verkehrsrowdys zur Räson bringen, da der Führerschein künftig bereits mit acht Punkten weg ist“, sagte der Minister.
Die Reform soll bis zur Bundestagswahl im Herbst 2013 in Kraft treten. Die Nachbesserungen sind Ramsauer zufolge die Reaktion auf die Ergebnisse eines Diskussionsforums im Internet, das sein Ministerium in den vergangenen Wochen veranstaltet hatte. Das Forum hatte 30.000 Besucher.
+++ Neun Millionen Menschen in Verkehrssünder-Datei +++
Das Bundesverkehrsministerium erklärte, die bisher vorgeschlagene Einführung von nur zwei Punktekategorien sei von den Nutzern des Forums als nicht gerecht empfunden worden. „Es wurde infrage gestellt, ob die Reduktion von bislang sieben Punkten auf nur noch zwei eine angemessene Differenzierung der Verstöße zuließe“, heißt es auf der Internetseite des Ministeriums. Deshalb werde jetzt ein Dreipunktesystem vorgeschlagen.
+++ 20.000 Besucher klickten auf Plattform zur Punktereform +++
Viele Bürger wünschten sich darüber hinaus mehr Verkehrskontrollen. Doch dafür liegt die Zuständigkeit bei den Ländern. Das Ministerium sagte zu, deswegen auf die Innenministerkonferenz zuzugehen. Nicht umgesetzt werden dagegen die von einigen Bürgern gewünschten Sonderregelungen für Vielfahrer.
Auch soll künftig die Möglichkeit entfallen, Punkte abzubauen. „Gerade unbelehrbare Wiederholungstäter haben die Möglichkeit des Punkterabatts genutzt, um ihr Punktekonto zu bereinigen“, heißt es auf der Internetseite. „Nachher haben sie sich im Straßenverkehr jedoch unverändert verhalten.“
(dapd)