Schongau. 22-Jähriger fiel mit dem verzierten Pkw auf – auch der Polizei. Die hatte eine Reihe von Beanstandungen. Nun könnte die Fahrt teuer werden.

Mangelnde Festlichkeit kann man ihm zumindest nicht vorwerfen. In Bayern ist am Montag vor Heiligabend ein 22-Jähriger mit einem äußerst bunt geschmückten Wagen unterwegs gewesen. Der mit Lichterketten verzierte rollende Christbaum zog in Schongau südwestlich von München viel Aufmerksamkeit auf sich – auch die der Polizei. Die Beamten stoppten den jungen Fahrer und fanden an dem Auto gleich eine ganze Liste von Mängeln.

Die Beamten hatten das grell in allen Farben leuchtende Vehikel angehalten und einer Kontrolle unterzogen. Denn nach der Straßenverkehrsordnung darf das Licht an Autos vorn nur weiß und hinten nur rot sein. 

Polizei stoppt rollenden Christbaum in Schongau

Bei der Untersuchung des Wagens hätten die Beamten festgestellt, dass auch Umbauten vorgenommen wurden, die mit den einschlägigen Verkehrsvorschriften nicht ansatzweise in Einklang zu bringen seien, wie die Polizeiinspektion Schongau erläuterte. 

Nicht nur, dass die gesamte Karosse mit Christbaumbeleuchtung beklebt war. Das Fahrwerk war viel zu tief eingestellt, ein Überrollbügel im Innenraum installiert und ein überdimensionierter Heckspoiler. Der Fahrer habe keinerlei Genehmigungen oder Ausnahmeerlaubnisse für die Umbauten vorzeigen können. 

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Am Fahrzeug waren rote Oldtimerkennzeichen angebracht, die auf die Mutter des jungen Mannes zugelassen waren. Das Fahrzeug wurde sichergestellt und abgeschleppt. 

Christbaum-Fahrt in Bayern könnte teuer werden

Der Fahrer müsse mit einem Bußgeld rechnen, noch stehe ein technisches Gutachten aus, erläuterte die Polizei. Billig wird es wohl nicht: Der Fahrer dürfte laut Polizei wegen erheblicher Verstöße gegen die Fahrzeugzulassungsverordnung, der Abgabenordnung und des Straßenverkehrsgesetzes zur Verantwortung gezogen werden. 

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Offensichtlich habe bei ihm wenig Einsehen in sein verkehrswidriges Verhalten bestanden – er habe sein Fahrzeug und den Polizeieinsatz in den Sozialen Medien präsentiert. Insofern werde man nicht mehr von einem versehentlichen Fehltritt des jungen Mannes ausgehen können.