Tostedt/Hamburg. Fernsehkoch legt Widerspruch gegen Bußgeldbescheid ein, doch Amtsgericht Tostedt lässt sich nicht erweichen. Um welchen Vorwurf es geht.
„Ziemlich bedröppelt und sichtlich mitgenommen“ – so beschreibt ein zufälliger Besucher den Gesichtsausdruck von Steffen Henssler im Amtsgericht Tostedt.
Meistens ist der Fernsehkoch gut gelaunt in der Öffentlichkeit präsent. Doch dafür gab es an diesem Tag wenig Anlass. Gewinnt Henssler seine Küchenschlachten zur Primetime am Sonntagabend auf Vox überwiegend, ging er nun als Verlierer vom Feld.
Steffen Henssler legt Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid von 2022 ein
Am vergangenen Donnerstag zur Mittagszeit musste sich der 52-Jährige in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tostedt verantworten. Zuvor hatte Henssler Widerspruch eingelegt gegen einen Bußgeldbescheid vom 20. Dezember 2022. Ihm wird vorgeworfen, am 28. November 2022 mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit innerhalb der Ortschaft Harmstorf (Gemeinde Seevetal) unterwegs gewesen zu sein.
Ein Blitzer habe die Geschwindigkeitsüberschreitung dokumentiert. Demnach sei Henssler um 8.24 Uhr mit 97 Kilometern pro Stunde durch den Ort gefahren und habe, so das Gericht auf Nachfrage, die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der Toleranz um 47 km/h überschritten.
Fast 100 km/h innerhalb der Ortschaft: Ein Monat Fahrverbot für Steffen Henssler
Das aktuelle Urteil des Amtsgerichts Tostedt lautet: 400 Euro Geldbuße, zwei Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Ob der Beschuldigte Rechtsmittel dagegen einlegt, halten Beobachter für eher unwahrscheinlich. Das Urteil entspricht genau dem Strafmaß, das der Bußgeldkatalog bei einem solchen Vergehen vorsieht.
Steffen Henssler: Im Frühjahr 2023 musste er das Auto einen Monat stehen lassen
Es ist nicht das erste Mal, dass der in Bendestorf (Landkreis Harburg) lebende Starkoch und Unternehmer seinen Führerschein abgeben muss. Erst im Februar 2023 erteilte ihm das Amtsgericht Friedberg in Hessen ein einmonatiges Fahrverbot, weil Steffen Henssler auf der Autobahn gedrängelt haben soll. Seinerzeit entgegnete der Hamburger, nicht selbst gefahren zu sein.
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Die dem Gericht vorliegenden Bilder sprachen eine andere Sprache. Die Richterin setzte das Urteil hinauf. Statt 130 Euro wie im Bußgeldbescheid entschieden, erhielt der Koch eine Geldstrafe von 230 Euro und musste die Gerichtskosten zahlen. Dazu das bereits erwähnte Fahrverbot von einem Monat.