Landkreis Harburg. Stecker-Solaranlagen sind beliebt – und mehrere Städte und Gemeinden bezuschussen den Kauf. Die Fördermittel in der Region im Überblick.

  • Kleine Solarstromanlagen für Balkon und Garten werde immer beliebter – und teilweise gefördert
  • Mehrere Städte und Gemeinden südlich von Hamburg geben Geld für den Kauf von Balkonkraftwerken dazu
  • Wir haben alle Fördermittel der Region gesammelt – die Voraussetzungen für den Zuschuss unterscheiden sich

Immer mehr Menschen in Deutschland statten ihre Balkone, Terrassen und Dächer mit den sogenannten Balkonkraftwerken aus. Der Grund liegt auf der Hand: Mit wenig Aufwand und zu immer erschwinglicheren Kaufpreisen lässt sich eigener Solarstrom erzeugen, der per Steckdose in das eigene Stromnetz fließt und langfristig die Kosten drückt.

Schuko Stecker auf einem Solarpanel
In Richtung Sonne anbringen und per Standardstecker einstöpseln – viel mehr braucht es nicht für die Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerkes. © picture alliance / imageBROKER | Robert Poorten

Geld für Balkonkraftwerke: Der Wohnort ist für die Förderung entscheidend

Wer über den Kauf einer kleinen Stecker-Solaranlage nachdenkt, kann zudem von einer staatlichen Förderung profitieren. Der Haken: Die Unterstützung ist hierzulande nicht flächendeckend gewährleistet. In der südlichen Hamburger Metropolregion sind einige, aber längst nicht alle Einwohner förderberechtigt. Bis zu 500 Euro und theoretisch sogar bis zu 1000 Euro sind in der Region möglich.

Während einige Bundesländer eine übergreifende Förderung bieten oder boten, läuft in Niedersachsen alles direkt über die Kommunen. Das heißt auch: Die Landkreise, Städte und Gemeinden entscheidet selbst, ob sie die Solarmodule mit Steckdoseneinspeisung überhaupt als freiwillige Leistung fördern. Und legen gegebenenfalls fest, wie viel Geld sie Käufern unter welchen Bedingungen geben. Teilweise richten sich die Angebote etwa gezielt an Geringverdiener. Die maximalen Fördersummen sind gedeckelt und es besteht kein gesetzlicher Anspruch.

Balkonkraftwerke (03.06.2024)
Seit dem Jahr 2023 erleben die Balkonkraftwerke einen Boom. Die Dunkelziffer dürfte aufgrund von nicht angemeldeten Anlage groß sein. © DPA Images | dpa-infografik GmbH

Diese Städte und Gemeinden beteiligten sich an den Kosten für die Anschaffung:

Mehrere Angebote im Landkreis Harburg – Keine Förderung im Bezirk Harburg

Harburg: Einwohner des Bezirks Harburg erhalten keine Unterstützung – eine Förderung ist auch nicht in Aussicht. Die Hamburger Umweltbehörde verweist darauf, dass sich der Erwerb einer Mini-Solaranlage auch ohne Zuschüsse finanziell rentierte und daher in ganz Hamburg nicht gefördert werde. Die CDU hatte im vergangenen Jahr eine mögliche Förderung für Einwohner mit geringem Einkommen ins Gespräch gebracht.

Salzhausen: Einen festen Betrag in Höhe von einmalig 150 Euro pro Wohnung oder Haus gibt die Samtgemeinde Salzhausen für den Neukauf eines Stecker-Solargeräts dazu. Die wichtigsten Voraussetzungen für den Zuschuss: Die Geräte müssen eine Leistung zwischen 300 und 800 Watt haben, den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen und privat in der Samtgemeinde genutzt werden.

Der Antrag muss spätestens sechs Monate nach dem Kauf bei der Samtgemeinde gestellt werden. Neben dem Vordruck (als Download verfügbar) müssen weitere Unterlagen eingereicht werden. Alle Infos gibt es hier.

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Buchholz (Fördermittel 2024 ausgeschöpft): Balkonkraftwerke fördert die Stadt Buchholz mit grundsätzlich bis zu 500 Euro pro Haushalt. Die Grundförderung beträgt 300 Euro, hinzu kommen gegebenenfalls 50 Euro pro kWp (Kilowatt-Peak) Photovoltaik-Leistung bis maximal 500 Euro. Förderberechtigt sind Hauseigentümer im Buchholzer Stadtgebiet sowie alle Einwohner mit Hauptwohnsitz vor Ort.

Der Fördertopf „Stadtklima Buchholz“ ist für das Jahr 2024 allerdings ausgeschöpft. Die Förderung für Balkonkraftwerke ist auch für das Jahr 2025 vorgesehen, hängt allerdings von einem entsprechenden Haushaltsbeschluss des Stadtrats ab und ist damit nicht gesichert. Buchholz fördert mit seinem Programm neben der Anschaffung von kleinen Stecker-PV-Anlagen verschiedene Klimaschutzmaßnahmen und stellt dafür Mittel von 80.000 Euro zur Verfügung.

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Winsen (Fördermittel wieder ab Sommer 2024): Auch die Stadt Winsen hat Balkonkraftwerke in ihr Förderprogramm „Energiesparendes Bauen und Sanieren“ aufgenommen. Derzeit ist die Förderung ausgelaufen, soll laut Stadtverwaltung im Laufe des Sommers 2024 neu aufgesetzt werden. Dann können Winsener wieder einen Zuschuss für den Kauf einer Stecker-Solaranlage in Höhe von 7,5 Prozent (maximal 1000 Euro) beantragen. Bei Kosten zwischen 450 bis 800 Euro und technisch und rechtlich limitierter Anzahl von Balkonkraftwerken handelt es sicher bei dieser 1000-Euro-Grenze im Fall der Mini-Solaranlagen eher um einen theoretischen Wert.

Über diese und weitere Fördermittel und die Themen Energie und Klimaschutz im Landkreis Harburg informiert auch das kreiseigene Portal Energiewegweiser.de.

Was ist ein Balkonkraftwerk?

Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine Photovoltaikanlage, die speziell für Balkone und Terrassen im städtischen Raum entwickelt wurde. Die erzeugte Sonnenenergie kann direkt ins Hausstromnetz eingespeist werden. Die Anlagen sind einfach zu installieren und können als Set gekauft oder aus einzelnen Bauteilen selbst gebaut werden. Ein Balkonkraftwerk besteht aus Solarmodulen, Montagesystem, Anschluss- und Sicherheitstechnik und einem Wechselrichter.

Optional gibt es Balkonkraftwerke mit Speicher. Dieser wird meist zwischen Solarmodul und Wechselrichter montiert und kann oft noch erweitert werden. Der erzeugte Gleichstrom (DC) der Solarmodule wird vom Wechselrichter in nutzbaren Wechselstrom (AC) umgewandelt, der dann ins Stromnetz eingespeist werden kann. Im Unterschied zu großen Solaranlagen dürfen Balkonkraftwerke selbst gebaut und installiert werden – ein Elektriker ist nicht erforderlich.

Förderung in der Region: Balkonkraftwerke in Buxtehude und im Raum Lüneburg

Buxtehude: Seit kurzem unterstützt auch die Stadt Buxtehude die Anschaffung von handelsüblichen Balkonkraftwerken mit bis zu 300 Euro – das Angebot richtet sich speziell an Menschen mit geringen und mittleren Einkommen. Pro Haushalt eines selbstgenutzten Einfamilienhauses oder einer selbstgenutzten Wohnung ist genau ein Antrag möglich. Der Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent des Anschaffungspreises.

Voraussetzung: Antragssteller müssen Wohngeldempfänger sein (mindestens ein Monat im laufenden Jahr) oder einen Wohnberechtigungsschein vorweisen können. Der Antrag muss vor dem Kauf der Anlage erfolgen. Technische Vorgaben: Derzeit gilt eine gesetzlich vorgeschriebene maximal installierte Leistung von 2000 Watt bei einer Wechselrichterleistungsbegrenzung von derzeit 800 VA. Antrag per E-Mail an foerderung@stadt.buxtehude.de, Formulare und weitere Infos gibt es hier.

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Lüneburg: In der Stadt Lüneburg richtet sich die Förderung von Balkonkraftwerken speziell an Mieter. Die Investitionskosten für Steckermodule bezuschusst die Stadt mit 30 Prozent. Der Antrag muss vor Kauf oder Beauftragung gestellt und bewilligt werden. Hauseigentümer werden bei der Anschaffung großer Dach-Solaranlagen gefördert.

Aufgrund von Unklarheiten bei technischen Normen ist ein sogenannter Wieland-Stecker (nicht der „normale“ Schuko) oder eine Direktverkabelung mit dem Hausnetz in Lüneburg Förder-Voraussetzung und damit eine Installation durch eine Fachkraft. Hier geht es zu den Vorgaben und Antragsformularen.

Landkreis Lüneburg: Mehrere Gemeinden im Kreis Lüneburg fördern die Anschaffung von Balkonmodulen. Die Gemeinde Adendorf zahlt 100 Euro je Haushalt, die Samtgemeinde Ilmenau ebenfalls 100 Euro bei maximal 25 Anlagen im Jahr und die Samtgemeinde Scharnebeck 75 Euro. Mehr Infos und Links gibt es auf dieser Website.