Meckelfeld. Der seltene Vogel hat schon mehrere Bauprojekte verhindert. Nun wurde er an einem Ort entdeckt, der für eine Rastanlage vorgesehen ist.
Brütet der streng geschützte Wachtelkönig auf den Wiesen, auf denen die so genannte Tank- und Rastanlage Elbmarsch an der Autobahn A1 geplant wird? Diese Frage soll nun wissenschaftlich geklärt werden. Darüber informierten jetzt Seevetals Bürgermeisterin Emily Weede (CDU) und amtliche Naturschützer des Landkreises Harburg Vertreter der Landwirtschaft.
A1: Verhindert Wachtelkönig Bau einer Autobahn-Raststätte?
Der Schutz des Wachtelkönigs ist eines der Argumente gegen die Raststätten-Planungen auf Seevetaler Gebiet. Sie stoßen in der Region seit Jahren auf erbitterten Widerstand. „Die Menschen und auch die Natur in Seevetal sind bereits jetzt sehr stark durch den überregionalen Verkehr belastet. Zusätzlich sprechen nun auch naturschutzrechtliche Aspekte gegen den Bau einer Tank- und Rastanlage in der Gemeinde. Sie untermauern nochmals unsere Forderung nach einem Stopp dieser Planungen“, sagt Landrat Rainer Rempe. Dem begründeten Verdacht eines Brutvorkommens des auch Wiesenralle genannten Vogels soll ab Mai nachgegangen werden. Erst dann trifft er aus Afrika wieder im Norden ein und markiert durch nächtliche Rufe sein Revier.
Wachtelkönig bevorzugt Flussauen und Moore
Der Wachtelkönig (lateinisch lautmalerisch nach seinen Rufen Crex crex genannt) bevorzugt Flussauen, Moore und Marschen als Lebensraum. Das hochwüchsige Gras bietet dem scheuen, unscheinbaren Vogel dort gute Deckung. Die betroffenen Flächen in Meckelfeld sind feuchte Grünlandwiesen (Mähwiesen). Als Bodenbrüter ist der Wachtelkönig während der Brut oft durch die intensive Nutzung seines Lebensraums in großer Gefahr. Er benötigt Grünlandflächen, auf denen noch traditionell Heu gemacht und damit spät gemäht wird. Um den Vogelnachwuchs zu schützen, dürfen bekannte Brutareale bis Mitte August nicht gemäht werden.
Bei der wissenschaftlichen Bestandserfassung sollen die Landwirte, die die zu untersuchenden Flächen bewirtschaften, eingebunden werden. „Es ist uns sehr wichtig, alle Beteiligten frühzeitig über geplante Maßnahmen zu informieren“, betonte Weede. „Das Vorkommen des Wachtelkönigs auf den Flächen am Seevedeich zeigt, wie unsere Landwirte dort im Einklang mit der Natur wirtschaften. Nur miteinander können wir die Natur in unserer Gemeinde erhalten.“
Bürgerinitiative brachte Stein ins Rollen
Einige ortsansässige Landwirte sowie Kreislandwirt Martin Peters und Werner Maß als Vertreter des Landvolks waren in der Informationsrunde zugeschaltet. Geklärt wurden Fragen, die sich aus den mit der Vogelkartierung verbundenen Bewirtschaftungseinschränkungen ergeben.
Sie sollen mit einem Erschwernisausgleich oder gar einer Entschädigung ausgeglichen werden. Denn ohne Einschränkungen werde es nicht gehen, wenn „die Erfassung dieser streng geschützten und in der Region sehr bedeutsamen Vogelart“ erfolgreich sein solle, betonte Detlef Gumz, Leiter der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Harburg.
Sieben Hähne gehört
Den Stein ins Rollen gebracht hatten Angelika Gaertner und Rainer Weseloh von der Bürgerinitiative (BI) gegen die Raststätte in der Elbmarsch. Die Wiesen sind seit vielen Jahren potenzielles Wachtelkönigsland. Die beiden Naturschützer waren im vergangenen Frühsommer fast täglich bei trockenem Wetter vom Einbruch der Dunkelheit gegen 23 Uhr bis zum Beginn der Morgendämmerung im Gebiet unterwegs.
Und wurden fündig: „Seit dem 24. Mai rufen bis zu sieben Wachtelkönig-Hähne“, vermeldete die BI Mitte Juni. Gaertner und Weseloh erfassten die rufenden Hähne im Portal www.ornitho.de und mit Tonaufnahmen. „Es ist wunderschön, dass dieser seltene Vogel seinen Brutplatz auf den Feuchtwiesen bei uns im Moor gefunden hat. Mittlerweile das zweite Jahr in Folge können wir ihn hier hören“, freute sich Hobby-Ornithologe Rainer Weseloh im Sommer 2021.
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Nun werden Biologen im Mai bis Mitte Juni eine methodisch anerkannte Wachtelkönig-Erfassung auf den betroffenen Flächen starten. Sollten auch in diesem Jahr Hähne zu hören sein, wäre der gut wachtelgroße Vogel ein gewichtiges Argument gegen den Rastplatzbau. Und die betroffenen Landwirte dürften ihre Flächen dann monatelang nicht bewirtschaften. Wird in einem Teilbereich kein Brutplatz kartiert, wäre eine erste Mahd erst ab 15. Juni möglich. In beiden Fällen werden die Bauern entschädigt.