Ein früherer WDR-Redakteur hatte gegen die Verpflichtung von Jauch geklagt. Das sei eine Verschwendung von Rundfunkgebühren.
Köln. Der neuen Polit-Talkshow steht nichts mehr im Wege: Das Verwaltungsgericht Köln hat der ARD grünes Licht für die Verpflichtung des Moderators Günther Jauch gegeben. Das Gericht lehnte den Antrag eines Zuschauers ab, dem Westdeutschen Rundfunk durch eine einstweilige Anordnung die Vertragsunterzeichnung für die geplante Sonntagabend-Talkshow zu untersagen. Der Kläger – ein früherer WDR-Redakteur – hatte die Verpflichtung von Jauch wegen der hohen Kosten als „Verschwendung von Rundfunkgebühren“ kritisiert.
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Das Gericht betonte jedoch, es gebe keinen Anspruch des einzelnen Zuschauers, im Gerichtswege auf die Mittelverwendung und Programmgestaltung Einfluss zu nehmen. Nach der rechtlichen Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland sei die Prüfung der Mittelverwendung Sache der Rundfunkgremien.
Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.