Hamburg. Hamburg legt neues Förderprogramm auf. Es soll unter anderem Musiklabels, Konzertdienstleistern und Tonträgereinzelhandel helfen.

Die Clubs und Konzerthallen sind auch während des zweiten Lockdowns geschlossen, Musikerinnen und Musiker können nicht auftreten: Das ist bekannt und wird immer wieder diskutiert. Weniger im Fokus steht bisher dieser Teil der Musikwirtschaft.

Dabei ist er von der Corona-Krise ebenso betroffen und in seiner Existenz bedroht: Musiklabel und -verlage, Tonstudios, Konzert- und Festivalveranstalter, Tourdienstleister, Booking-Agenturen und der Tonträgereinzelhandel.

Neu: Programm zur Förderung von Musikunternehmen in Hamburg

Um ihnen zu helfen und „langfristige Schäden am Ökosystem Musikwirtschaft zu verhindern“, haben die Interessengemeinschaft Hamburger Musikwirtschaft und die Hamburger Kulturbehörde jetzt ein umfassendes Programm zur Förderung von Hamburger Musikunternehmen aufgelegt. „Hamburg Music Business Support“ ist mit fünf Millionen Euro aus dem Corona-Hilfspaket Kultur ausgestattet, Anträge auf Förderung können vom 1. Dezember 2020 bis zum 31. Januar 2021 online gestellt werden.

Kultursenator Carsten Brosda erklärt, Hamburg biete schon seit Beginn der Corona-Krise Hilfen für den Kulturbereich an und entwickele in enger Abstimmung mit dem Bund und den Betroffenen Instrumente, die möglichst viele aus Kultur und Kreativwirtschaft erreichen sollen. „Die nun angebotenen Hilfen sind ein weiterer Schritt, um die Musikwirtschaft möglichst umfassend zu unterstützen. Damit wollen wir dafür sorgen, dass die zahlreichen Akteure der Musikbranche mit ihrer Arbeit auch weiterhin die Musikstadt Hamburg bereichern und zu ihrer kulturellen Vielfalt beitragen können.“

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Timo Wiesmann, Geschäftsführer der Interessengemeinschaft Hamburger Musikwirtschaft, ergänzt, es sei gelungen, Musikunternehmen „eine echte wirtschaftliche Perspektive für die Zeit während und nach Corona“ zu bieten, „auch für diejenigen in unserer stark ausdifferenzierten Branche, die sich die bisherigen Corona-Hilfsprogramme wenig oder gar nicht zunutze machen konnten“. Das Programm sei ein entscheidender Meilenstein für den Prozess, Musikbetriebe wieder in die Lage zu versetzen, erfolgreich selbst am Markt aktiv zu sein.

Antragsberechtigt sind – ein mindestens 30-prozentiger Umsatzrückgang vorausgesetzt – kleine und mittlere Hamburger Musikunternehmen mit maximal 249 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Standort Hamburg sowie haupterwerblich in der Musikwirtschaft tätige Soloselbstständige. Gefördert werden Projekte mit kulturellem Bezug, etwa die Neuplanung ausgefallener Musikveranstaltungen, Veröffentlichungen oder Kampagnen.

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Grundsätzlich sollen erfolgreiche Antragsteller in die Lage versetzt werden, mit einem angepassten oder neuen Geschäft aus der Krise zu kommen und zu erwartende Mindereinnahmen abzufedern. Dabei beträgt die maximale Fördersumme 10.000 Euro für Soloselbstständige und 300.000 Euro für größere Betriebe. Die genauen Förderbedingungen und detaillierte Informationen zur Antragsstellung finden sich unter www.musikwirtschaft.org.