Datenschützer Peter Schaar kritisierte den Anmeldevorgang des neuen Musikdienstes Spotify als rechtswidrig. Pseudonyme Nutzung nicht möglich.
Osnabrück. Datenschützer haben von der Nutzung des neuen Musikdienstes Spotify abgeraten. In einem Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ kritisierte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar den Anmeldevorgang der Online-Seite als rechtswidrig. So sei ein Zugang zu Spotify nur mit einem Profil beim sozialen Netzwerk Facebook möglich. „Das Telemediengesetz verpflichtet die Internetdiensteanbieter, eine anonyme oder pseudonyme Nutzung des Dienstes anzubieten. Ein solches Recht wird aber nicht gewährt, wenn sich der User vorher bei Facebook registrieren lassen muss“, sagte Schaar. Schließlich fordere Facebook seine User auf, ihren vollständigen Namen anzugeben, und schließe eine pseudonyme Nutzung damit aus.
Den Vorbehalten zum Trotz begrüßte die Musikindustrie das neue Angebot. Grund ist das Bezahlmodell, mit dem Spotify sogenannte Premiumdienste für Musikkunden per Streaming anbietet: Gegen eine monatliche Gebühr von 4,99 Euro entfallen sonst erscheinende Werbeunterbrechungen, für 9,99 Euro ist Spotify zudem auf Handys nutzbar. „Das Angebot schlägt so eine Brücke zurück zum legalen Musikkonsum“, sagte Florian Drücke, Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie (BVMI).