Nach langem Streit werden die Konturen für ein neues Schutzrecht der Presseverlage im Internet sichtbar. Muss Google sie bald am Erlös beteiligen?
Berlin. Gewerbliche Internetseiten, kommerzielle Nachrichtenportale und Suchmaschinen sollen in Zukunft an Presseverlage zahlen, wenn sie deren journalistische Artikel für das eigene Angebot nutzen. Das geht aus dem Entwurf des Bundesjustizministeriums für eine Reform des Urheberrechts hervor, das die Initiative iRights.info jetzt ins Netz stellte. Aus der Bundesregierung wurde die Echtheit des Dokuments bestätigt. Während die Verlegerverbände die Reform begrüßen, wird bei Internet-Nutzern und Initiativen heftiger Protest laut.
Mit dem neuen Leistungsschutzrecht sollen Printmedien unter anderem an den Erlösen von Suchmaschinen wie Google beteiligt werden. Damit erfüllt die schwarz-gelbe Koalition eine Forderung aus der deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenbranche. Der Verein Digitale Gesellschaft kritisierte die geplante Gesetzesänderung scharf: „Dieser Entwurf ist für die Internetnutzer inakzeptabel. Er löst keinerlei Probleme, schafft dafür aber einen ganzen Stapel neue. Ein Leistungsschutzrecht für Verleger ist unnötig, gefährlich und ohne Sinn.“
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In der Begründung der Novelle heißt es, Zeitungsverlage seien heute damit konfrontiert, dass andere gewerbliche Nutzer systematisch auf ihre Leistungen zurückgreifen. Dies gehe weit über das bloße Verlinken hinaus. Das Leistungsschutzrecht dürfe aber nicht als Schutz von überholten Geschäftsmodellen verstanden werden. Auf die Marktveränderungen müssten Verleger mit neuen Angeboten reagieren.
Die Medienverbände BDZV (Zeitungen) und VDZ (Zeitschriften) begrüßten die Vorlage. Der Entwurf bringe den im digitalen Zeitalter notwendigen Schutz der gemeinsamen Leistung von Verlegern und Journalisten voran, auch wenn er nicht alle Erwartungen der Verleger erfülle. Durch die Reform entstehe keine Einschränkung für die Kommunikations- und Meinungsfreiheit.
Mit der Reform wird Verlegern „das ausschließliche Recht eingeräumt, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen.“ Gewerbliche Nutzer müssten dafür eine Lizenz bezahlen, wenn sie ganze Artikel oder auch nur Teile davon in ihr Angebot einbinden. Kostenfrei bleiben die reine Verlinkung, Zitate sowie die Verwendung der Texte durch nichtgewerbliche Nutzer, etwa Hobby-Blogger. „Das neue Schutzrecht ermöglicht es also nicht, eine Verlinkung zu verbieten“, heißt es in der Begründung. Der Nachrichtenfluss im Internet solle nicht beeinträchtigt werden.
Das klassische Urheberrecht, das die Arbeit der Kreativen schützt, wird somit auf Presseverlage ausgeweitet. Darauf hatten sich die Koalitionsparteien im März geeinigt. Verlage sollen für ihre technische und redaktionelle Leistung honoriert werden - dafür, dass sie Texte aufarbeiten und ins Netz stellen. Sie vergleichen sich dabei mit Plattenfirmen oder Konzertveranstalter, die bereits vom Leistungsschutz erfasst werden. Wie die Abgabe erhoben werden soll, ist noch offen. Über die Novelle müssen das Bundeskabinett und der Bundestag entscheiden.
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Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) erklärte, „eine nahezu flächendeckende Zahlungspflicht für bisher frei verfügbare Inhalte ist ein Angriff auf den Informationsfluss im Internet.“ Mit der Pflicht, sogar für Textteile (Snippets) zu zahlen, werde das Internet zum Risikofaktor. Für den IT-Branchenverband Bitkom wirkt der Gesetzentwurf wie ein Schnellschuss. So werde nicht klar definiert, was mit einer „gewerblichen“ Veröffentlichung gemeint wird.
Markus Beckedahl von der Digitalen Gesellschaft nannte den Entwurf eine „Gefahr für die digitale Öffentlichkeit“. „Wieder einmal zeigt sich, dass Schwarz-Gelb bei der Netzpolitik lieber den Wunschzettel großer Medienkonzerne erfüllen möchte, als eine sinnvolle Urheberrechtspolitik anzustreben.“