Bad Bramstedt/Neumünster. Staatsanwaltschaft wirft 64-Jährigen Unterlassung vor. Er soll von Tierquälerei im Schlachthof Bad Bramstedt gewusst haben.

Sieben Jahre nach einer Großrazzia im Bramstedter Rinderschlachthof ist ein Ende der juristischen Aufarbeitung in Sicht. Das Amtsgericht Neumünster prüft, ob sie die Anklage der Staatsanwaltschaft Kiel gegen einen Veterinär der Segeberger Kreisverwaltung zulässt. Dann käme es zu einem Prozess, in dem sich der 64 Jahre alte Tierarzt wegen Tierquälerei durch Unterlassung verantworten muss.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, die skandalösen Zustände in dem Schlachthof geduldet zu haben. Die Tiere hätten zwischen Mitte 2011 und Februar 2014 unnötigen Qualen und Schmerzen erlitten, ohne dass der Amtstierarzt eingeschritten sei. Wann die Entscheidung des Amtsgerichts fällt, ist noch offen.

Tierarzt hätte quälerische Tötungen stoppen müssen

„Es gibt konkrete Einzelfälle, die einen hinreichenden Tatverdacht begründen“, sagte Oberstaatsanwalt Henning Hardeler. Die Ermittler gehen davon aus, dass der Tierarzt die quälerischen Tötungen hätte stoppen müssen.

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Im Februar 2014 hatten mehr als 200 Polizisten, Zollbeamte, Staatsanwälte und Veterinäre den Schlachthof des Fleischkonzerns Vion durchsucht, nachdem sie Hinweise eines Whistleblowers auf unhaltbare Zustände erhalten hatten. Bei den Ermittlungen bestätigte sich der Verdacht, dass Rinder ohne ausreichende Betäubung geschlachtet worden seien. Außerdem fanden die Beamten überfälliges Fleisch und Schimmel. Das Landwirtschaftsministerium schloss daraufhin vorübergehend den Betrieb.

Vion hat eine Geldbuße von 160.000 Euro akzeptiert

Das Landeskriminalamt übernahm die Ermittlungen, die sich über Jahre hinzogen. Vion hat eine Geldbuße von 160.000 Euro akzeptiert.  Die 64-Jährige bestreitet weiter die Anschuldigungen. Eine ebenfalls als Amtsveterinärin beschäftigte Kollegin von ihm akzeptierte das Angebot der Justiz, das Verfahren gegen die Zahlung einer Geldauflage einzustellen.