Das Urteil des Hamburger Verwaltungsgerichts im Fall Karl-Heinz Kuck zeigt viele Schwächen im System.
Selten hat ein Verwaltungsgericht so glockenklar geurteilt in einem Fall, der mindestens die Hamburger Gesundheitsbranche polarisiert. Ja, Betrug ist Betrug. Der renommierte und fälschlich als „Promi-Arzt“ bezeichnete Kardiologe Prof. Karl-Heinz Kuck hat bei Abrechnungen im Sinne des Gesetzes betrogen. Aber, nein: Die Verurteilung dafür ist kein Grund, ihm die Approbation zu entziehen und ihn damit seines Berufs und seines Lebensinhalts zu berauben.
In seiner Urteilsbegründung und schon bei der Verhandlungsführung zeigte sich Richter Dietrich Hölz kritisch und gewandt, aber immer verständlich und verständnisvoll. Jeder im Saal verstand, was Hölz in seinen Worten aus den Vorschriften und Gesetzen vortrug, die die Causa Kuck betreffen. Hat dieser Professor sich bereichern wollen? Ist zu befürchten, dass er wieder betrügt? Hat er im Auge seiner Patienten an Würde verloren? Die Antwort: dreimal nein.
Das Urteil entzauberte auch ein System, das bis ins Detail regeln möchte, wie eine Behandlung von wem gemacht und abgerechnet wird. Es entlarvte strukturelle Fehler, die im Klinikalltag entstehen zwischen Ärzten, Mitarbeitern, Krankenhaus-Bürokratie und Gesetzen, die man als Arzt verstehen muss.
Prüfer-Storcks ließ Sensibilität vermissen
Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) muss sich fragen lassen, ob sie a) die richtigen juristischen Berater hat und b) auf den Sachverstand der Ärztekammer in Zukunft verzichten will. Warum hat ihre Behörde gegen das Verdikt der Kammer den Approbationsentzug vorangetrieben? Mit mehr Sensibilität hätte Prüfer-Storcks den Fall entschärfen können.
Ohne Ansehen der Person zu urteilen – das geht gar nicht in einem solchen Fall, hat ihr der Richter vordekliniert. Und in der Gesamtschau ist Prof. Kuck würdig, weiter als Arzt für alle Patienten zu arbeiten. Das hat er schriftlich.