Tangstedt. Das Areal gehört seit 2007 zu einem geschützten FFH-Gebiet. Das ist von vielen Hundebesitzern jahrelang ignoriert worden.

Der unvermittelt anhaltende Besucherverkehr im Rader Forst nahe Tangstedt hat jetzt auch den Umweltausschuss des Kreises Stormarn beschäftigt. Problematisch sind dort vor allem jene Hundehalter, die es mit ihren Vierbeinern immer wieder an einen Steilhang direkt über dem Alsterlauf zieht, unweit des Parkplatzes am Wulksfelder Weg. Dort wird den Tieren gern freien Lauf gelassen zum ausgelassenen Toben und Buddeln. Genau das ist aber verboten. Bereits seit 2007 gehört das Areal zu einem Flora-Fauna-Habitat (FFH), in dem Pflanzen und Wildtiere in besonderer Weise geschützt sind. Die entsprechenden Verbote wurden von vielen Besuchern indes allzu lange missachtet.

Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Kreises ist ein schärferes Vorgehen an dieser Stelle unverzichtbar. „Im Laufe der Zeit hat sich das Gebiet zu einem beliebten Treffpunkt von Hundebesitzern entwickelt, die oft aus dem benachbarten Hamburg herüberkommen. Das gefährdet den Bestand des etwa 15 Meter langen Abhangs, der sich bereits deutlich verändert hat“, so UNB-Chef Erwin Posern.

Hang hat viel von seiner Substanz verloren

Der Hang habe in den vergangenen Jahren viel von seiner Substanz verloren, der Abtrag sei inzwischen erheblich und nicht mehr zu übersehen. Zudem würden die Hundebesitzer gern mal mit ihren Tieren die Alster durchqueren, was ebenfalls nicht erlaubt sei. Allerdings sieht Posern nur begrenzten Handlungsspielraum für den Kreis Stormarn, weil für die Durchsetzung von Schutzmaßnahmen der Waldbesitzer und die Kommune zuständig seien.

Das Bezirksamt Hamburg-Wandsbek hat im April Verbotsschilder aufgestellt.
Das Bezirksamt Hamburg-Wandsbek hat im April Verbotsschilder aufgestellt. © blume | Claudia Blume

Erschwert wird die Situation insbesondere dadurch, dass der Rader Forst zu weiten Teilen der Stadt Hamburg gehört. Die betreffenden Flächen liegen aber auf Stormarner Kreisgebiet, für das wiederum die schleswig-holsteinische Forstbehörde zuständig ist. Deshalb habe es laut Posern in diesem Kreis mehrfach Beratungen gegeben, wie der Hang besser geschützt werden könne. Neben einem Leinenzwang seien ein Begehungsverbot mit Hunden und das Bepflanzen eines illegalen Trampelpfades diskutiert worden, um den Zugang zu sensiblen Bereichen zu erschweren.

Seit April gilt generelles Betretungsverbot

Im April dieses Jahres ist nun ein generelles Betretungsverbot für den besagten, ufernahen Bereich verfügt worden. Nicht zuletzt auf Initiative einer beharrlichen Anwohnerin aus Wulksfelde hat das Bezirksamt Hamburg-Wandsbek mehrere Schilder aufstellen lassen, die ein Betreten des Waldes und der Wege untersagen.

Das allein reicht aus Sicht vieler Anrainer nicht aus. „Ohne Kontrollen wird sich an der Situation kaum etwas ändern. Das allerdings ist auch eine Frage der personellen Kapazitäten von Ordnungsamt und Polizei“, sagt Tangstedts Bürgermeister Jürgen Lamp, der zugleich Mitglied der CDU-Kreistagsfraktion ist.

Förster haben keine hoheitlichen Befugnisse

Hinzu komme, dass nach einer Änderung des Forstgesetzes Förster keine hoheitlichen Befugnisse und folglich auch keine Vollzugsrechte mehr hätten. Also bei festgestellten Verstößen weder Personalien aufnehmen noch Bußgelder verteilen dürfen. Das obliegt allein Ordnungsamt und Polizei.

„Bleibt die Frage, wie die Einhaltung der Regeln besser kontrolliert werden kann“, sagt der Vorsitzende des Stormarner Umweltausschusses, Gerold Rahmann. Die weiße Fahne zu hissen, könne nicht der eigene Anspruch sein. Deshalb forderte er die Untere Naturschutzbehörde auf, weitere konkrete Maßnahmen zu benennen und zu eruieren, wer für deren Umsetzung tatsächlich zuständig sei.

AfD stellt Frage nach der Verhältnismäßigkeit

Arnulf Andreas Froehlich von der AfD vertrat die Ansicht, das Problem werde womöglich viel zu hoch aufgehängt. „Lange bevor das Terrain zum Habitat erklärt wurde, war es ein anerkanntes Naherholungsgebiet für die Bürger diesseits und jenseits der Landesgrenze“, so Froehlich. Wenn die Maßnahmen fortan erhebliche Einschränkungen für die Bürger bedeuten würden, stelle sich für ihn die Frage nach der Verhältnismäßigkeit.

UNB-Chef Erwin Posern machte unterdessen noch einmal darauf aufmerksam, dass es für FFH-Gebiete nun mal ein Verschlechterungsverbot der Ausgangslage gebe. Das gelte im Rader Forst wie überall in ganz Europa.