Travemünde. Vermittlungsagentur löschte die Reservierungen in Travemünde nach einer Bewertung im Internet. Bei positiven Bewertungen gibt es Geld.

Tina und Martin Sonnenberg (Name von der Redaktion geändert) staunten nicht schlecht, als sie eine E-Mail ihres Ferienvermieters aus Travemünde bekamen, bei dem sie schon mehrfach eine Wohnung gebucht hatten. Dort stand, dass die Sonnenbergs nach ihrem letzten Aufenthalt im Internet eine Bewertung hinterlassen hätten, nach der man sie als Gäste lieber nicht mehr haben möchte. Bereits bestehende weitere Reservierungen würden gelöscht: „Wir bitten um Verständnis.“

Tina Sonnenberg war geschockt, wie sie dem Abendblatt berichtet. „Dabei hatten wir doch nur eine Bewertung über den Zustand der Wohnung im Maritim-Hochhaus abgegeben.“ Die war nämlich, wie das Ehepaar berichtet, bei ihrem letzten Aufenthalt alles andere als sauber gewesen. „Wir kamen recht spät am Abend an und mussten erst einmal sauber machen.“ Dusche und WC hätten die Urlauber gründlich reinigen müssen, auch das Geschirr musste noch mal in die Spülmaschine. „Das hat uns natürlich verärgert.“

Am nächsten Morgen seien sie zur Vermietungsagentur gegangen und hätten davon berichtet. „Das Reinigungspersonal hat in diesem Fall versagt. Ansonsten ist die Wohnung sehr schön“, so Sonnenberg. Deshalb habe man auf dem Bewertungsportal trotz der Kritik auch vier von fünf Sternen gegeben.

Ferienvermietung in Travemünde lockt mit Gutschrift

Dass das Ehepaar für die, wie es findet, differenzierte Bewertung dann derart abgestraft werden sollte, versteht es bis heute nicht. Zumal der Vermieter in E-Mails seine Gäste sogar ermuntert, die Wohnungen im Internet zu beurteilen. Als Belohnung lockt eine Preisreduzierung: „Wenn sie uns im Internet positiv bewertet haben, dann möchten wir uns dafür mit einer Gutschrift von zehn Euro auf ihre Buchung bedanken.“

Bei der betroffenen Ferienvermietung in Travemünde sieht man das ein wenig anders. „Wir schließen nur Menschen von der Vermietung aus, von denen wir uns wirklich schlecht und ungerecht behandelt fühlen“, sagt Inhaber Michael Iske. Da gebe es Gäste, die die Wohnungen in einem ruinösen Zustand hinterlassen würden. Oder die seine Mitarbeiter schlecht behandeln. „Irgendwo ist Schluss.“

Auch undifferenzierte Bewertungen würden ihn ärgern, sagt Iske. „Denn die Menschen schreiben ja selten eine positive Bewertung, wenn sie hier zufrieden waren. Zumeist machen sie sich nur dann Luft, wenn etwas schiefgelaufen ist.“ So lange die Bewertung fair und konstruktiv sei, habe er damit kein Problem. „Schließlich verdienen wir so unser Geld.“ Er behalte es sich aber vor, Buchungen abzulehnen von Gästen, von denen er sich ungerecht behandelt fühle.

Tourismuszentrale will Gespräch mit Vermieter führen

Die zuständige Tourismuszentrale, die Lübeck und Travemünde Marketing GmbH, sagt zu dem Vorgang: „Wir kennen die Gründe für die Stornierung nicht, die in der Tat ungewöhnlich ist, aber wir gehen davon aus, dass es hier beiderseits ein Problem gegeben hat. Wir werden auf jeden Fall das Gespräch mit dem Vermieter suchen und der Sache auf den Grund gehen“, so Sprecherin Doris Schütz. „Jeder Vermieter, jede Vermittlungsagentur sollte sich über ein Feedback vonseiten der Gäste freuen, da man nur so seinen Service und das Angebot verbessern kann. Selbstverständlich sollte die jeweilige Kritik konstruktiv erfolgen.“

Auch sei es nicht ungewöhnlich, eine positive Bewertung und Weiterempfehlung mit einem kleinen Dankeschön zu verbinden.

Lesen Sie auch:

„Unzulässig, beziehungsweise wettbewerbswidrig ist es auf jeden Fall, wenn für die Bewertung eine Gegenleistung in Aussicht gestellt wird und dann bei der Veröffentlichung der Bewertung kein aufklärender Hinweis auf die Gegenleistung erfolgt“, sagt dagegen Julia Rehberg von der Verbraucherschutzzentrale in Hamburg.

Die angedrohte Kündigung sieht die Expertin kritisch: „Ist der Mietvertrag über die Unterkunft bereits abgeschlossen, kann der Vermieter nur aus wichtigem Grund kündigen. Eine objektive und den Tatsachen entsprechende Bewertung dürfte eine Kündigung nicht rechtfertigen“, sagt Rehberg. „Ist der Vertrag noch nicht geschlossen und es gibt nur eine Buchungsanfrage, steht es dem Vermieter natürlich frei, einen Vertrag abzuschließen oder nicht.“

Ehepaar löscht Bewertung für Maritim-Hochhaus

Familie Sonnenberg will auch weiterhin in die Ferienwohnung im Maritim-Hochhaus fahren. Und hat deshalb sogar die durchwachsene Bewertung im Internet gelöscht. „Die Vermittlungsagentur hat nicht mit sich reden lassen. Erst als wir die Bewertung gelöscht hatten, durften wir wieder buchen.“ Und da die Wohnung ansonsten einfach wirklich gut sei, hätten sie gemeinsam entschieden, den Text aus dem Internet zu nehmen.

„Es gibt in dem Hochhaus mit dem schönen Blick keine andere Agentur, die gleichwertige Wohnungen anzubieten hat“, sagt Martin Sonnenberg. Dennoch seien sie von dem Vorgehen enttäuscht: „In unseren Augen ist das absolut unprofessionell.“