Hamburg. Vor zwei Jahren hatte der Senat eine abgesenkte Steuer für junge Familien angekündigt. Warum es diese bis heute nicht gibt.
In der Diskussion um die hohen Wohnkosten in Hamburg sorgt besonders ein Punkt immer wieder für Kritik: die Erhöhung der Grunderwerbsteuer. Dass der Senat Anfang 2023, also zu einem Zeitpunkt, als die Immobilienpreise noch auf einem Rekordhoch standen, den Steuersatz von 4,5 auf 5,5 Prozent erhöht hatte, bezeichneten damals wie heute Oppositionsparteien, aber auch die Wohnungswirtschaft und der Steuerzahlerbund als „völlig falsches Signal“.
In Vergessenheit geraten ist dabei, dass der Senat seinerzeit angekündigt hatte, im Gegenzug den Steuersatz für junge Familien, Erbbaurecht-Grundstücke und Sozial-Wohnungen auf 3,5 Prozent absenken zu wollen. Auch wenn noch offen blieb, wie „junge Familien“ genau definiert werden sollen, hätte das eine spürbare Entlastung bringen können.
Junge Familien könnten 10.000 Euro beim Immobilienkauf sparen
Ein einfaches Rechenbeispiel: Die Grunderwerbsteuer, die beim Kauf eines Grundstücks fällig wird und auch den Immobilienwert mit einbezieht, würde beim Kauf einer Immobilie im Wert von 500.000 Euro aktuell 27.500 Euro betragen. Nach dem alten Steuersatz 4,5 Prozent wären es nur 22.500 Euro gewesen. Und mit dem ermäßigten Satz von 3,5 Prozent wären es sogar nur 17.500 Euro.
Eine „junge Familie“ könnte bei so einem Immobilienkauf also 10.000 Euro sparen. Bei höheren Preisen, die in Hamburg eher die Regel als die Ausnahme sind, wäre es entsprechend mehr. Die Krux daran: Den ermäßigten Satz gibt bis heute nicht. Warum eigentlich nicht?
Für reduzierten Steuersatz muss ein Bundesgesetz geändert werden
Die Finanzbehörde verweist zur Erklärung darauf, dass die Grunderwerbsteuer bundesgesetzlich geregelt sei: „Damit Hamburg auf Landesebene eigene Regelungen zur Grunderwerbsteuer, zum Beispiel ermäßigte Steuersätze für junge Familien, einführen kann, müssen im Grundgesetz oder zumindest im Bundesgesetz entsprechende Öffnungsklauseln für die Länder eingeführt werden.“ Ohne eine solche Öffnungsklausel dürfe die Stadt keine eigenständigen Regelungen umsetzen.
Dieser Umstand war natürlich auch 2022 schon bekannt, als Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) die Pläne für die Grunderwerbsteuer verkündet hatte, und er hatte auch aktiv darauf hingewiesen. Doch warum ist das Gesetz dennoch nie geändert worden?
Grunderwerbsteuer: Senat lehnt Lindner-Vorschlag ab
Dazu verweist die Finanzbehörde auf einen „Diskussions-Entwurf“ aus dem Hause von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP), der aber nie offiziell beraten wurde. Denn außer der Öffnungsklausel für die Länder habe er auch „weitgehende Steuerbegünstigungen für Kapitalgesellschaften und Konzerne“ enthalten, die auf Kosten der Landeshaushalte gegangen wären und damit auch „den Spielraum für die angestrebten Senkungen genommen“ hätten. Hamburg habe diesen Entwurf „sehr kritisch gesehen“, setze sich aber weiterhin für eine Öffnungsklausel ein.
Thilo Kleibauer, haushaltspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, kritisiert diese Haltung des rot-grünen Senats, schließlich seien SPD und Grüne selbst an der Bundesregierung beteiligt: „Es ist ein Armutszeugnis, dass die Ampel-Koalition auf Bundesebene es über Jahre nicht hinbekommen hat, eine Gesetzesänderung zu beschließen, die den Ländern mehr Flexibilität bei der Grunderwerbsteuer einräumen würde.“
Wohneigentum: CDU fordert „Hamburg-Geld“ für junge Familien
Ebenso wie CDU-Partei- und Fraktionschef Dennis Thering, der im Abendblatt-Sommerinterview ein „Hamburg-Geld“ von bis zu 30.000 Euro pro Familie für das erste selbst genutzte Eigenheim ins Spiel gebracht hatte, fordert auch Kleibauer: „Die Möglichkeiten für junge Familien, Wohneigentum zu bilden, müssen deutlich erhöht und gefördert werden.“
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Die Einnahmen der Stadt aus der Grunderwerbsteuer haben sich übrigens trotz der Anhebung des Satzes auf 5,5 Prozent nicht erhöht: Sie waren vorher im Zuge des Immobilienbooms von rund 460 Millionen Euro im Jahr 2016 auf 600 Millionen Euro 2021 gestiegen. Doch 2023 waren es nur noch 418 Millionen, und für 2024 werden Einnahmen in Höhe von 440 Millionen erwartet, also weniger als vor acht Jahren.