Hamburg. Hamburger Datenschützer verhängt laut einem Bericht hohes Bußgeld gegen den Konzern. Vattenfall sortierte wechselfreudige Kunden aus.
Der Energieversorger Vattenfall hat laut einem Bericht von NDR und „Süddeutscher Zeitung“ systematisch „Bonushopper“ aussortiert. Zwischen August 2018 und Dezember 2019 glich das Unternehmen dafür laut Bericht routinemäßig Daten potenzieller Neukunden mit bereits beim Unternehmen vorhandenen älteren Kundendaten ab. Der amtierende Hamburgische Datenschutzbeauftragte Ulrich Kühn verhängte deshalb ein Bußgeld in Höhe von gut 900.000 Euro.
Energieversorger dürfen laut Bericht die Daten ehemaliger Kunden bis zu zehn Jahre speichern - aber eigentlich nur fürs Finanzamt und ähnliche Zwecke. Sie dafür zu nutzen, wechselfreudige Verbraucherinnen und Verbraucher zu identifizieren, ist demnach nur mit vorheriger Kundenzustimmung zulässig.
Vattenfall muss 900.000 Euro Bußgeld zahlen
„Da dies rund 500.000 Fälle betraf, war die Verhängung eines Bußgelds angezeigt“, erklärte der Datenschutzbeauftragte gegenüber NDR und „Süddeutscher Zeitung“. Vattenfall habe in dem Verfahren umfassend mit den Datenschützern kooperiert und den „intransparenten Datenabgleich“ unmittelbar nach dem ersten Tätigwerden der Datenschützer gestoppt. „Deswegen war das Bußgeld deutlich zu reduzieren.“
Die dennoch verhängte Höhe sollte allen Unternehmen eine Warnung sein, die gesetzlichen Transparenzpflichten nicht zu vernachlässigen, mahnte Kühn. Insbesondere bei einer Vielzahl von Betroffenen seien wie im vorliegenden Fall hohe Bußgelder klar angezeigt.
Vattenfall wollte "Missbrauch" von Bonuszahlungen verhindern
Vattenfall erklärte gegenüber NDR und „SZ“, das Unternehmen habe die „missbräuchliche Ausnutzung bonus-relevanter Verträge“ verhindern wollen. Die Kundendaten der Vattenfall Europe Sales GmbH seien „zu keinem Zeitpunkt gefährdet oder Missbrauch ausgesetzt (gewesen), lediglich die Transparenz war aus Sicht der Behörde zu verbessern“.
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Vattenfall sieht sich darin bestätigt, auch künftig sogenannte Bonushopper aussortieren zu dürfen. Mit der Datenschutzbehörde habe das Unternehmen sich darauf geeinigt, für den Abgleich für Neu- wie auch Bestandskunden vorher die Erlaubnis der Verbraucherinnen und Verbraucher einzuholen.