Hamburg. Hamburger bekommen Kündigungen von ihren Versorgern und finden keine alternativen Energielieferanten. Wie man reagieren sollte.

  • Strom und Gas: Die Grundversorgung ist inzwischen am billigsten
  • Was geschieht, wenn der Strom- oder Gasanbieter kündigt?
  • Kann man sich gegen Preisanhebungen wehren?

Das Schreiben an einen Hamburger Stromkunden beginnt ganz harmlos mit einem Gemeinplatz: „Eine von Zeit zu Zeit erfolgende Anpassung von Verbraucherpreisen ist eigentlich keine große Sache“, heißt es in der Mitteilung des Energieversorgers Immergrün. Aber was dann kommt, ist absolut keine Routine, sondern eben doch – zumindest für den betroffenen Kunden – eine „große Sache“: Man informiert den Hamburger darüber, dass sich der Arbeitspreis zum 26. November von 29,14 Cent pro Kilowattstunde (kWh) auf 53,2 Cent je kWh erhöhen wird – also um mehr als 82 Prozent.

Als Grund wird die „eskalierte Entwicklung der Großhandelspreise“ angegeben, die man nun unvermeidlicherweise weitergeben müsse. „Wahrscheinlich spüren Sie es ja selbst bereits im Alltag: Die Energiewelt steht auf dem Kopf“, schreibt Immergrün weiter.

Strom und Gas: Grundversorgung am billigsten

Offensichtlich führt das zu außergewöhnlich ruppigen Geschäftspraktiken, wie ein anderer Hamburger Immergrün-Kunde erfahren musste: Als Herbert Fichte (Name geändert) der ihm angekündigten Erhöhung der monatlichen Abschlagszahlungen von 107 Euro auf 157 Euro mit Verweis auf die geltende Preisgarantie widersprach, bestätigte man ihm als Reaktion eine „Sonderkündigung des Energieliefervertrages zum frühestmöglichen Termin“ – eine Kündigung, die er allerdings gar nicht ausgesprochen hatte. „Das ist nicht nur dreist, das ist in meinen Augen höchst unseriös!“ empört sich der Hamburger.

Bis vor wenigen Monaten war es in solchen Fällen leicht, einen anderen Versorger mit günstigeren Konditionen zu finden und dorthin zu wechseln. Schließlich gibt es eine große Zahl an Anbietern und mehrere gut sortierte Vergleichsportale, die den Wechsel eigentlich relativ einfach machen. Aber auf dem Gasmarkt besteht für Hamburger Verbraucher mittlerweile die paradoxe Situation, dass die Grundversorgung von E.on bei weitem billiger ist als jede Alternative, die man auf einem Portal wie Check24 finden könnte. Etliche Anbieter nehmen ohnehin gar keine Neukunden mehr an.

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten dazu:

Warum wollen viele Energieanbieter keine Neukunden mehr?

Das liegt daran, dass die Beschaffungspreise geradezu explodiert sind: Der Großhandelspreis für Erdgas hat sich an der Börse seit Oktober 2020 deutlich mehr als verfünffacht, beim Strom hat sich der Einkaufspreis binnen Jahresfrist knapp verdreifacht. Anbieter, die sich nicht hinreichend über längerfristig festgelegte Beschaffungspreise abgesichert haben, laufen bei einer derart kräftigen Dynamik Gefahr, im Kundengeschäft bei Verträgen mit Preisgarantien hohe Verluste zu machen.

 „Stromanbieter können entweder konservativ den Strom am Terminmarkt einkaufen – oder spekulativ zu oft günstigeren Konditionen am Spotmarkt“, erklärt Matthias Moeschler, der auf dem Portal verbraucherhilfe-stromanbieter.de Tipps für Probleme mit Versorgern gibt.

So genannte Energie-Discounter, zu denen auch Immergrün zähle, kauften Strom und Gas häufiger kurzfristig über die Börse ein und seien damit stärker von den aktuellen Preisschwankungen betroffen. Zwei Anbieter – das Hamburger Unternehmen Smiling Green Energy sowie Otima Energie aus Brandenburg – haben im Oktober bereits Insolvenz angemeldet.

Was geschieht, wenn der Strom- oder Gasanbieter kündigt?

Auf keinen Fall bedeutet das ein Ende der Versorgung: „Man fällt dann automatisch in die Grundversorgung des örtlichen Anbieters“, sagt Jan Bornemann, der als Energierechtler im Auftrag der Verbraucherzentrale Hamburg berät. „Zunächst sollte man prüfen, ob das nicht im Moment der günstigste Tarif ist“, so Bornemann.

Beim Gas wird das so sein. „Ich gehe aber davon aus, dass in den nächsten Wochen auch die Grundversorgungspreise deutlich anziehen“, so Bornemann. Wer zu einem anderen Anbieter oder in einen anderen Tarif wechseln will, muss nicht lange warten: Die Grundversorgung kann mit nur zwei Wochen Frist gekündigt werden – und bei einer Preiserhöhung besteht ohnehin ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Kann man sich gegen Preisanhebungen und Kündigungen wehren?

Nach Angaben von Matthias Moeschler haben inzwischen elf Versorger vorzeitige Kündigungen ausgesprochen: Immergrün, Wunderwerk, Elektrizitätswerke Düsseldorf, Strogon, Enstroga, Fuxx Sparenergie, Energie für uns, DeBe, Regionale Energiewerke (REW), Energieversorger Rheinland (EVR) und Envitra. Moeschler glaubt, dass die Schreiben auf internen Fehlern beruhen, denn die Anbieter hätten kein Sonderkündigungsrecht: „Ich vermute, dass die zahlreichen Kundenanfragen die Prozesse durcheinandergebracht haben.“

Wer sich dagegen wehren wolle, einen günstigen Tarif zu verlieren, könne der Vertragsauflösung widersprechen. Wie Bornemann sagt, prüfen Verbraucherzentralen sogar, ob Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können – „was aber nicht leicht sein dürfte“.

Einer Verteuerung trotz noch geltender Preisgarantie solle man in jedem Fall widersprechen: „Wir halten solche Verteuerungen für unzulässig. Das war eben der Deal mit dem Kunden.“ Wenn der Einkaufspreis nun sehr stark steige, gehöre dies zum unternehmerischen Risiko. Abschlagszahlungen dürfen nach Einschätzung von Moeschler nur heraufgesetzt werden, wenn zuvor die Preise um einen entsprechenden Prozentsatz erhöht wurden oder wenn der Verbrauch im Vergleich zur Vorperiode angestiegen ist.

Laut dem Vergleichsportal Check24 haben seit August schon 77 Gasgrundversorger ihre Preise um durchschnittlich 13,6 Prozent erhöht, die Haushaltsstromkosten sind nach Angaben von Verivox im Oktober um 9,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen – und manchmal werden die Anhebungen versteckt.

 Verbraucherschützer raten daher: „Es ist wichtig, dass Sie jeden Brief und jede E-Mail Ihres Strom- oder Gasanbieters genau durchlesen, auch wenn das Schreiben zunächst unwichtig wirkt! Es kann immer passieren, dass die Schreiben eine Preiserhöhung enthalten.“

Kann man durch einen Anbieterwechsel noch sparen?

In früheren Jahren konnten Hamburger ihre Gasrechnung schon einmal um rund 700 Euro jährlich senken, wenn sie vom Grundversorgertarif des E.on-Konzerns in einen günstigeren Tarif eines anderen Anbieters wechselten. Doch nun weisen die Vergleichsportale Verivox und Check24 keine solche Chance mehr aus. Bei den Stromtarifen gibt es nur noch eine kleine Zahl von Alternativen, die Einsparungen gegenüber der Grundversorgung bringen – und manche Strom- und Gaslieferanten tauchen in den Vergleichsportalen gar nicht mehr auf.

Auch interessant

Auch interessant

Auch interessant

„Gerade pausieren einige Anbieter ihr Neukundengeschäft, um die Tarife neu zu kalkulieren“, sagt Check24-Sprecher Florian Stark. So heißt es etwa beim Berliner Ökostromspezialisten Awattar: „Unsere Tarife sind für Neukunden leider aufgrund der starken Nachfrage und der gestiegenen Großhandelspreise für Strom derzeit nicht verfügbar.“

Warum sind Gas und Strom so teuer?

Aktuell sind die europäischen Gasspeicher Experten zufolge leerer als üblich zu Beginn der Heizsaison, während gleichzeitig das Ende der Corona-Beschränkungen die weltweite Nachfrage erhöht. Erdgas spielt auch eine wichtige Rolle für die Stromerzeugung – und im September war zudem die Windstrom-Ausbeute in Europa um ein Viertel geringer als im Vorjahresmonat.

Wie geht es am Energiemarkt weiter?

Energieanalysten des Fondshauses DWS erwarten, dass sich das „Ungleichgewicht zwischen Gasnachfrage und -angebot im Laufe des kommenden Jahres abschwächen dürfte“. Dennoch geht Thorsten Storck, Energieexperte bei Verivox, davon aus, „dass die Strompreise auch im kommenden Jahr ihr aktuelles Rekordniveau halten werden oder zumindest nicht spürbar sinken“. Denn die Beschaffungskosten der Stromversorger seien deutlich gestiegen und auch bei den Netzentgelten zeichneten sich Erhöhungen ab.