Hamburg. Die Klage der Verbraucherzentrale Sachsen wurde vom Landgericht Leipzig abgewiesen. Das hat auch Auswirkungen auf Hamburg.

Das Vorhaben der Verbraucherzentrale Sachsen, die Strafzinsen auf dem Girokonto für unrechtmäßig zu erklären, ist vorerst gescheitert. Die Klage der Verbraucherschützer gegen die Sparkasse Vogtland wurde von den Richtern am Landgericht Leipzig abgewiesen (Az.: 5 O 640/20).

Das hat über die Grenzen Sachsens hinaus Bedeutung, denn auch in Hamburg kassieren inzwischen viele Banken wie Haspa oder Hamburger Volksbank Strafzinsen, wenn bestimmte Einlagengrenzen überschritten werden. Selbst vor dem Sparbuch schrecken manche Geldinstitute wie die Commerzbank nicht mehr zurück.

Gericht wiederspricht Verbraucherschützern

Die Leipziger Verbraucherschützer hatten argumentiert, da für die Girokonten schon eine Gebühr erhoben werde, seien sogenannte Verwahrentgelte grundsätzlich nicht zulässig (Abendblatt berichtete). Sie stützten sich dabei auf ein Urteil des Landgerichts Tübingen, nachdem Kontogebühr und Verwahrentgelt „eine doppelte Bepreisung einer identischen Leistung“ sei und den Kunden unzulässig benachteilige.

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Das sahen die Leipziger Richtung anders, weil die Sparkasse eine separate Vereinbarung über das Verwahrentgelt zusätzlich zum Kontovertrag geschlossen habe. Eine solche Preisnebenabrede sei nicht kotrollfähig. Es sei auch zu berücksichtigen, dass den Banken durch die von der Europäischen Zentralbank geforderten Strafzinsen „erhebliche finanzielle Belastungen entstehen“, so das Gericht.

Negativzinsen vorerst nur für Neukunden

Zunächst werden die Negativzinsen nur für Neukunden erhoben, sie müssen eine solche Vereinbarung unterzeichnen, wenn sie Konten eröffnen wollen. Die Bestandskunden werden dazu gedrängt, die Zusatzvereinbarung nachträglich zu unterzeichnen. Sonst besteht die Gefahr der Kontokündigung. Die Sparkasse Vogtland sieht in dem Urteil eine „Si­gnalwirkung für die gesamte Finanzbranche“. Bisher verlangen mehr als 400 Geldinstitute Strafzinsen von Privatkunden. Die Verbraucherzentrale Sachsen plant jetzt ein Berufungsverfahren am Oberlandesgericht Dresden.