Hamburg. Umweltschützer überwachen Verkaufsanzeigen und beanstanden Mängel – auch in Hamburg. Warum sich Betroffene kaum wehren können.
Hamburgs Makler fürchten die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Die Umweltorganisation überwacht Immobilienanzeigen und verschickt massenhaft Abmahnungen, wenn die Angaben zur Energieeffizienzklasse nicht korrekt sind. „Wir haben etwa 100 solcher Fälle im Jahr bei unseren Mitgliedern“, sagt der Geschäftsführer des Immobilienverbandes Nord, Peter Wagner. Wenn die Makler die Abmahnung akzeptieren, kostet sie das zunächst nur 250 bis 280 Euro. Allerdings ist für die DUH der Fall damit noch nicht abgeschlossen.
Fakt ist, die Makler haben schlechte Karten, wenn die DUH Mängel in ihren Anzeigen entdeckt. Zwar muss der Energieausweis spätestens erst zur Besichtigung der Immobilie vorgelegt werden, also nicht zwangsläufig in der Anzeige genannt werden. Das betrifft sowohl Miet- wie auch Kaufangebote. Doch für viele Verbraucher ist in Zeiten steigender Energiepreise die Angabe zum Energieverbrauch der Immobilie wichtig. Anzeigen ohne diesen Wert haben einen Nachteil gegenüber den Offerten mit Energieeffizienzklasse, die mit den Buchstaben A+ bis G gekennzeichnet wird.
Fehlende Angaben bei der Energieeffizienz führen zur Abmahnung
Doch nur der entsprechende Buchstabe reicht nicht aus. Erforderlich sind weitere Angaben wie Energieträger, Baujahr der Immobilie oder die Art des Energieausweises. Fehlt nur eine von insgesamt fünf Angaben, schlägt die DUH zu und verschickt eine Abmahnung an den Makler. Möglich wird das durch einen rechtlichen Sonderstatus, den der Verein wie auch andere Vereine in Deutschland hat, berichtet das Nachrichtenportal „Pioneer“.
Danach hat die DUH eine eigene Abteilung geschaffen, um 25 relevante Verbraucherschutzvorschriften zu überwachen, darunter die Angaben zur Energieeffizienzklasse in Anzeigen der Makler. Im vergangenen Jahr wurden knapp 1200 Abmahnverfahren eingeleitet, von denen rund 280 vor Gericht landeten, berichtet „Pioneer“. Nach dem Jahresbericht der Organisation für 2022 betragen die Einnahmen aus der ökologischen Marktüberwachung insgesamt 3,1 Millionen Euro. Es ist nach Projektzuschüssen und Privatspenden die drittgrößte Einnahmequelle der DUH, und sie wurde gegenüber dem Vorjahr um 24 Prozent gesteigert. Am Gesamtetat machen die Einnahmen aus den Abmahnungen 18,8 Prozent aus.
Wenn es vor Gericht geht, profitiert die Staatskasse von Strafgeldern
Wer als Makler die Abmahnung akzeptiert, hat zwar die geringsten Kosten, muss aber damit rechnen, auch mit seinen künftigen Anzeigen von der DUH kontrolliert zu werden, heißt es vom Immobilienverband IVD. Denn bei weiteren Verstößen wird eine Vertragsstrafe von 5001 Euro fällig, die ebenfalls an die DUH fließt, so der IVD. „Diese Abmahnungen sind zu einem eigenen Wirtschaftszweig der DUH geworden“, sagt Jurist Christian Osthus vom IVD. Kein anderer Verein nutze Abmahnungen so intensiv wie die DUH.
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Der Jurist rät Betroffenen ein Vorgehen im Rahmen des „einstweiligen Rechtsschutzes“. Das kommt zwar mit einem Gerichtsverfahren und Kosten von 1000 bis 1200 Euro teurer, aber von möglichen weiteren Strafen im Wiederholungsfall profitiert dann nicht mehr die DUH. Die Strafgelder gingen dann an die Staatskasse. In diesem Fall dürfte dann auch die DUH das Interesse an einer weiteren Überwachung verlieren, hofft der IVD für seine Mitglieder. Da die DUH im Recht ist, gewinnt sie aber auch in den meisten Fällen vor Gericht. Am besten ist es also für Makler, bei den Immobilienanzeigen keine Fehler zu machen.
Deutsche Umwelthilfe will Rechte der Verbraucher stärken
Auf Nachfrage verwies die DUH darauf, dass die Einnahmen aus der Überwachung der Makler nur einen sehr kleinen Teil der insgesamt 3,1 Millionen Euro aus der ökologischen Marktüberwachung ausmachen würden. Außerdem seien die Kosten der Abteilung höher als ihre Einnahmen.
„Das Ziel der Abteilung ist, dass Verbraucherinnen, Verbraucher und die Umwelt geschützt werden und sie auf Grundlage von Verbraucherschutzgesetzen zu ihrem Recht kommen“, sagt Bereichsleiterin Agnes Sauter. Miet- und Kaufentscheidungen im Immobilienbereich seien langfristige Investitionsentscheidungen mit hohen Folgekosten. Verbraucher hätten daher ein Recht auf diese Informationen zur Energieeffizienz der Immobilien.