Hamburg. Senat hebt etliche städtische Abgaben an, zum Teil kräftig. Immerhin: Zwei wichtige Bereiche für die Bürger bleiben verschont.
Steigende Kosten in fast allen Bereichen sind für viele Bürger eines der größten Probleme dieser Zeit. Leider gilt das auch für die Stadt, die daher einen Teil ihrer Mehrausgaben vom 1. Januar in Form von höheren Gebühren an die Bürgerinnen und Bürger weitergibt. Die entsprechenden Gebührenänderungen hat der Senat am Dienstag beschlossen – wie jedes Jahr Anfang Dezember.
So sind Hamburgerinnen und Hamburger davon betroffen – Beispiel Reinigung öffentlicher Wege: Hier erhöht sich die Gebühr für Wege, die von der Stadtreinigung gesäubert werden, nach Angaben der Finanzbehörde um durchschnittlich 8,5 Prozent. Für ein Einfamilienhaus mit einer Grundstücksbreite von 15 Frontmetern und einer wöchentlichen Reinigungsfrequenz steige die Gebühr danach pro Frontmeter monatlich um fünf Cent. Aufs Jahr hochgerechnet, bedeute das Mehrkosten von 9 Euro.
Müllgebühren in Hamburg steigen: 26 Euro im Jahr mehr für Müllentsorgung
Beispiel Hausmüllentsorgung: Die Gebühren für die Leerung und Abholung der sogenannten Umleer- und Einwegbehälter – das sind im Prinzip alle beweglichen Mülltonnen sowie zum Beispiel Säcke mit Recycling-Müll – werden laut Finanzbehörde um durchschnittlich 11,8 Prozent angehoben. Dies führe bei einem durchschnittlichen Hamburger Haushalt im Geschosswohnungsbau zu einer monatlichen Mehrbelastung von 2,17 Euro beziehungsweise 26,04 Euro im Jahr.
Beispiel Sielbenutzungsgebühr: Hier muss man unterscheiden zwischen dem Schmutzwasser aus dem Haus und dem Regenwasser, das auf dem Grundstück niedergeht. Die Gebühr für die Beseitigung von Schmutzwasser steigt nach Mitteilung der Behörde um rund 5,5 Prozent von 2,19 Euro auf 2,31 Euro je Kubikmeter, und die Gebühr für die Beseitigung von Niederschlagswasser steigt um rund 5,3 Prozent von 0,76 Euro auf 0,80 Euro „je Quadratmeter bebauter, überbauter oder befestigter und in das Sielnetz einleitender Grundstücksfläche“, so die Mitteilung. Dies führe bei einem durchschnittlichen Hamburger Haushalt zu einer Mehrbelastung von jährlich 12,74 Euro.
Höhere Gebühren: Wohnungsverband VNW kritisiert Hamburger Senat
Der Senat weist darauf hin, dass Hamburgs Behörden nach Bundes- und Landesrecht dazu verpflichtet seien, Gebühren grundsätzlich kostendeckend zu erheben. Dabei seien für das Jahr 2024 insbesondere gestiegene Kosten durch Tarifabschlüsse und die Inflation zu berücksichtigen, so Finanzsenator Andreas Dressel (SPD).
„Auch wenn die Anpassungen das gebührenrechtliche Kostendeckungsprinzip berücksichtigen müssen, bewegen sie sich gleichwohl alle in einem abgewogenen Rahmen“, sagte er. Erfreulich sei, dass man die Bau- und die Parkgebühren für Bürger und Gewerbetreibende stabil halten konnte: „Hier wird es zum 1. Januar 2024 keine Erhöhung geben.“
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Kritik kam dagegen von Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW): „Man stelle sich vor, soziale Vermieter erhöhten pünktlich zum Jahreswechsel ihre Mieten um bis zu zehn Prozent: Den Aufschrei der Politik könnte man bis zum Mond hören“, sagte VNW-Direktor Andreas Breitner. Der Finanzsenator verweise zwar zu Recht auf das „gebührenrechtliche Kostendeckungsprinzip“, die Frage sei aber, warum dieses Prinzip nicht auch für andere gelte.
So hätten auch Vermieter mit der Inflation zu kämpfen, dürften aber ihre Mieten nicht erhöhen. „Noch schlimmer“ sei der Vorstoß der SPD-Bundestagsfraktion, die die Erhöhung der Miete auf elf Prozent in drei Jahren deckeln wolle – „egal, wie hoch die Inflation, Lohnabschlüsse oder andere Kostensteigerungen sind“, so Breitner, der kritisiert: „Hier wird mit zweierlei Maß gemessen. Der Staat nimmt sich ein Recht heraus, das er anderen verweigert.“