Hamburg. Fahrtenvermittler Freenow hatte gegen die Genossenschaft geklagt. Nun hat Deutschlands höchstes Zivilgericht entschieden.
Die juristische Auseinandersetzung zog sich mehr als zwei Jahre hin und beschäftigte diverse Gerichte. Jetzt ist der Hamburger Taxistreit zwischen dem Taxi- und Mobilitätsvermittler Freenow und der Hansa Funktaxi e. G. abschließend entschieden und beendet. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Genossenschaft es den ihr angeschlossenen Taxi-Unternehmen nicht untersagen darf, sich Fahrten von Freenow vermitteln zu lassen.
Ein solches sogenanntes Doppelfunkverbot hatte die Firma hinter Hansa-Taxi (211 211), Taxi Hamburg (66 66 66), Autoruf (44 10 11) sowie Das Taxi (22 11 22), denen in Hamburg etwa 1100 Fahrzeuge angeschlossen sind, vor mehr als zwei Jahren in seine Satzung aufgenommen. Zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs wollte die Genossenschaft auf Abendblatt-Anfrage keine Stellung nehmen.
Hamburger Taxistreit: Freenow gewinnt vor Gericht gegen Hansa-Taxi
Freenow, das Hamburger Unternehmen hinter der gleichnamigen Buchungs-App, hatte umgehend eine Unterlassungsklage gegen die Satzungsänderung eingereicht – und bekam schon 2021 vom Hamburger Landgericht recht. „Wettbewerbsbeschränkende Maßnahmen sind aus unserer Sicht nicht akzeptabel”, sagt Alexander Mönch, der Deutschland-Chef von Freenow.
Hansa Funktaxi allerdings wollte das Urteil des Landgerichts nicht auf sich beruhen lassen, legte Einspruch beim Hamburger Oberlandesgericht ein. Das lehnte ihn im Jahr darauf ab. „Mangels offensichtlicher Erfolgsaussichten“, heißt es bei Freenow. Nun sind die Taxi-Genossen auch mit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH gescheitert. „Der Fall ist damit rechtlich bindend abgeschlossen“, teilt der App-Vermittler mit.
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Einen Erfolg im Rechtsstreit mit lokalen Taxi-Organisationen vermeldet Freenow auch aus Bremen. Dort habe die Vereinigung Taxi-Ruf es angeschlossenen Taxi-Unternehmen verboten, auf ihren Fahrzeugen auch für andere Fahrtenvermittler zu werben. Dagegen habe man eine einstweilige Verfügung erwirkt, die nun vom Landgericht Bremen bestätigt worden sei, so Freenow. Taxi-Ruf Bremen habe daraufhin erklärt, auf weitere Rechtsmittel zu verzichten.
Freenow geht juristisch auch gegen Bremer Taxivereinigung vor
Freenow-Deutschlandchef Alexander Mönch sagt: „Die unternehmerische Freiheit ist ein hohes und schützenswertes Gut. Wir freuen uns, dass sämtliche gerichtliche Instanzen in Deutschland unseren Argumentationen gefolgt sind.”