Hamburg. Bei dem Mann waren Speichermedien mit Zehntausenden Bildern und Videos gefunden worden. Er war bereits einschlägig vorbestraft.
Wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften musste sich am Donnerstag ein 58-Jähriger vor dem Amtsgericht Wandsbek verantworten. Laut Anklage hatte der Mann in seiner Wohnung an der Kielkoppelstraße im Stadtteil Rahlstedt diverse Speichermedien mit insgesamt 69.963 Bild- und 492 Videodateien verwahrt.
Die Bilder und Videos hätten unter anderem den schweren sexuellen Missbrauch von Kindern gezeigt, hieß es in der Anklage. Sämtliche Dateien wurden im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung am 11. September 2018 sichergestellt. Der Angeklagte räumte im Prozess die Vorwürfe ein.
Kinderpornografie-Prozess: Angeklagter wegen sexuellen Missbrauchs vorbestraft
In der Regel ist in Verfahren um den Besitz von Kinderpornos auch ein Leugnen der Taten wenig sinnvoll. Die bei Durchsuchungen gefundenen Speichermedien wie Festplatten oder USB-Sticks werden von den Ermittlungsbehörden akribisch ausgewertet. Und die Aufnahmen, die gefunden werden, lassen häufig keinen Zweifel daran, dass den Opfern Gewalt angetan wird — und dass sie noch sehr jung sind, Kinder oder sogar Babys.
Der Angeklagte im Prozess beim Amtsgericht Wandsbek war bereits früher wegen anderer Vorfälle verurteilt worden; hier ging es um sexuellen Missbrauch in zwei Fällen. Dafür hatte ein anderes Gericht eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren mit Bewährung verhängt.
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Dieses Urteil wurde jetzt, wegen besonderer zeitlicher Zusammenhänge, in die neue Entscheidung mit einbezogen. Insgesamt verhängte das Gericht für den 58-Jährigen zwei Jahre und acht Monate Haft. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und zehn Monate beantragt.