Hamburg. Der Mann besitzt Filme, die den besonders brutalen Missbrauch von Kindern und Babys zeigen – teilweise mit tödlichen Folgen.

Er tauchte in die Tiefen des Darknet ein und nannte sich dort „Pädo Beginner“. Er lud sich massenhaft Bilder und Videos mit übelster Kinderpornografie auf seinen Computer, sodass es gut 18 Tage dauern würde, sie sich anzusehen.

Eine der vielfältigen Dateien, die Simon G. hortete, trug den Namen „Daisy’s Destruction“ (Daisys Zerstörung) und zeigt die Qualen eines 18 Monate alten Mädchens. Doch eigentlich, behauptet der 37-Jährige, wolle er mit Kinderpornografie nichts zu tun haben. Er sei im Grunde „ein netter, freundlicher Mensch, der in seinem Beruf alles gibt“.

Kinderpornografie: Angeklagter lebt in Parallelwelt

Merkt Simon G., wie widersinnig das ist? Wenn der wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften angeklagte Hamburger über die widerlichen Bilder und Filme redet, die er vieltausendfach besaß, spricht er von einer „Parallelwelt“, einem „Sog“, in den er geraten sei, von einem „Schlupfloch, das er aus seiner Einsamkeit“ gesucht habe. So als gehörte das Material auf seinem Computer nicht wirklich zu ihm.

Die Filme, erzählt der Mann im schwarzen Anzug mit dünner Stimme, seien ein „Sammelsurium“, das eher zufällig zusammen mit anderen Dateien auf seinen Computer geraten sei.

Videos über Missbrauch von Säuglingen

Doch so etwas geschieht wahrlich nicht aus Versehen. Tatsächlich gehören einige Kenntnisse im Umgang mit dem Darknet, gute Kontakte und ein rund 30-stelliger Zugangscode dazu, um an dieses sehr spezielle Bildmaterial zu gelangen. Dass er insgesamt 10.348 Dateien, darunter 7.392 Videodateien, aufbewahrt habe, wie es ihm die Anklage vorwirft, räumt Simon G. im Prozess vor dem Schöffengericht ein.

Es sind Filme, die den besonders brutalen Missbrauch und furchtbare Quälereien von Kindern, Babys und in Einzelfällen von Säuglingen zeigen. Wie inzwischen bekannt ist, hat ein gefilmtes Kleinkind die Misshandlungen, die ihm von bisher nicht ermittelten Verbrechern angetan wurden, nicht überlebt. Eines der anderen Videos endet mit Bildern einer Frau und eines Babys, die aussehen, als seien sie ebenfalls zu Tode gequält worden. 

Angeklagter zeigt Reue vor Gericht

Nachdem die Anklage verlesen ist, mit vielen ihrer entsetzlichen Details, nennt Simon G. es „einfach grauenvoll und widerlich, was ich da gehört habe. Man kann sich nicht vorstellen, was die Kinder für Qualen durchmachen mussten“. Es klingt, als spreche er nicht über seine Videos, sondern die eines anderen. Er habe nicht gewollt, dass den Kindern „Schaden zugefügt“ werde, sagt der blasse Mann. An die Fotos und Filme sei er geraten, weil er gerne Pornos ansehe. „Irgendwann wollte ich etwas Härteres, etwas Neues, Reizvolles“.

Er habe sich die Videos, die auf seinen Computern waren, „nicht alle angeguckt. Manchmal habe ich gedacht, ich will das gar nicht sehen. Das tut den Kindern doch weh.“ Er wünschte sich, er hätte das Material nie angerührt, sagt er. „Das war der größte Fehler meines Lebens. Ich möchte nicht ins Gefängnis. Ich möchte mein normales Leben wiederhaben.“

Angeklagter verstrickt sich in Widersprüchen

Doch es fragt sich, was in der ganz speziellen Welt des Simon G. „normal“ bedeutet. Er habe Video-Material gehortet mit Mädchen im Alter „zwischen 6 und 15, aber auch jünger als 6“, erzählt der Hamburger, der seit zwei Jahren eine Therapie macht. In Chats mit offenbar Gleichgesinnten tauschte er sich über seine Fantasien aus. Da ist von schwerstem Missbrauch von Kindern die Rede, von Quälereien. Dabei habe es sich um „die Fantasie in einer Parallelwelt“ gehandelt, relativiert der Angeklagte. „Das war nicht real.“ Und es sei ihm nicht um Gewalt gegangen. Er spricht davon, dass sich das Kind „darauf einlässt“. 

Der Oberstaatsanwalt hakt nach. „Meinen Sie nicht, dass jedes Kind zu Schaden kommt? Wo differenzieren Sie?“ In jedem einzelnen Fall handele es sich um schweren sexuellen Missbrauch, verdeutlicht der Ankläger. Simon G. zögert einen Moment und überlegt. „Es tut mir leid, was den Kindern da angetan wurde“, meint er dann. Er wolle das „ganze Kapitel hinter sich lassen“.

Kinderpornografie: Hamburger muss ins Gefängnis

Nun allerdings wird sich Simon G. noch eine ganze Weile damit beschäftigen müssen. Das Schöffengericht verhängt zwei Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe für den 37-Jährigen. Dass der Angeklagte sich in ein Paralleluniversum begeben habe, das ihm eigentlich gar nicht gefalle, „das glauben wir Ihnen nicht“, betont der Richter. „Das sind Sie, der das gemacht hat. Was diesen Kindern widerfahren ist, ist schwerster sexueller Missbrauch. Das ist Vergewaltigung.“

Würden die Täter gefasst, die die Opfer auf diese Weise quälen, „würde das mehr als 1000 Jahre Freiheitsstrafe geben. Das sind schlimmste Verbrechen. Das ist menschenverachtend, was dort passiert ist. Da werden Leben und Kinderseelen zerstört.“