Hamburg. Bei einem verendeten Schwan in Wohldorf-Ohlstedt wurde der Geflügelpest-Erreger H5N8 nachgewiesen. Bislang 22 Fälle in Hamburg.

In Hamburg gibt es einen weiteren Fall von Geflügelpest: Jetzt hat es auch den bisher nicht betroffenen Nordosten der Stadt erwischt. Bei einem verendeten Schwan, der in Wohldorf-Ohlstedt gefunden wurde, hat das Friedrich-Loeffler-Institut den hochansteckenden Geflügelpest-Erreger H5N8 nachgewiesen. Das teilte die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz am Montag mit.

Nach der bundesweit geltenden Geflügelpest-Verordnung muss erneut ein Sperrbezirk im Umkreis von mindestens drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet im Umkreis von mindestens zehn Kilometern rund um den Fundort eingerichtet werden. Damit ist ganz Hamburg von der Leinenpflicht betroffen.

Hunde und Katzen dürfen nicht frei herumlaufen

Hundehalter dürfen ihre Tiere innerhalb der Sperrgebiete und der Beobachtungsgebiete nicht frei herumlaufen lassen, damit sie nicht mit Kadavern toter Wildvögel in Kontakt kommen und den Erreger so weiter verbreiten können. Während für Hunde eine Leinenpflicht gilt, müssen Katzen im Haus bleiben. Diese Restriktionen werden in Teilen frühestens zum 10. März aufgehoben. Das ist auch davon abhängig, ob in den Gebieten weitere Fälle von Geflügelpest auftreten.

Halten sich Tierhalter nicht an diese Regeln und wird der aggressive Erreger dadurch verbreitet, müssen sie der Gesundheits- und Verbraucherschutz-Behörde zufolge mit einer Strafe bis zu 30.000 Euro rechnen.

Insgesamt wurde der Erreger seit Beginn des aktuellen Ausbruchgeschehens bislang bei 22 Tieren in Hamburg festgestellt. Wer Fragen zum Thema Geflügelpest hat, kann sich an die Gesundheitsbehörde wenden: Tel. 040/428 37 2222, Montag bis Donnerstag, 8 bis 16 Uhr, und Freitag, 8 bis 15 Uhr. Tote Vögel können unter 040/428 37 2200 gemeldet werden. Unter dem Eintrag „Geflügelpest“ sind unter www.hamburg.de/tiere weitere Informationen zur Tierseuche und eine genaue Karte der Restriktionsgebiete in Hamburg verfügbar.