Hamburg. Bei einer toten Möwe wurde der Erreger H5N8 nachgewiesen. Im Umkreis von zehn Kilometern gelten jetzt verschärfte Schutzmaßnahmen.
In Hamburg gibt es einen weiteren Fall von Geflügelpest. Bei einer verendeten Möwe, die auf Steinwerder gefunden wurde, hat das Friedrich-Loeffler-Institut den hochansteckenden Geflügelpest-Erreger H5N8 nachgewiesen. Damit müssen nach der bundesweit geltenden Geflügelpest-Verordnung erneut ein Sperrbezirk im Umkreis von mindestens drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet im Umkreis von mindestens zehn Kilometern rund um den Fundort eingerichtet werden.
Hunde und Katzen dürfen nicht frei herumlaufen
Das bedeutet, dass im Sperrgebiet Hühner und Ziervögel Stall oder Voliere nicht verlassen dürfen. Hunde- und Katzenhalter dürfen ihre Tiere innerhalb der Sperrgebiete und der Beobachtungsgebiete nicht frei umherlaufen lassen. Diese Restriktionen werden frühestens zum 26. März aufgehoben. Das ist auch davon abhängig, ob in den Gebieten weitere Fälle von Geflügelpest auftreten.
Insgesamt wurde der Erreger seit Beginn des aktuellen Ausbruchgeschehens bislang bei 21 Tieren in Hamburg festgestellt.
Wer Fragen zum Thema Geflügelpest hat, kann sich an die Gesundheitsbehörde wenden: Tel. 040/428 37 2222, Montag bis Donnerstag, 8 bis 16 Uhr, und Freitag, 8 bis 15 Uhr. Tote Vögel können der Telefonnummer 040/428 37 2200 gemeldet werden. Unter dem Eintrag „Geflügelpest“ sind unter www.hamburg.de/tiere weitere Informationen zur Tierseuche und eine genaue Karte der Restriktionsgebiete in Hamburg verfügbar.