Hamburg . Richter hatte eine befristete Baugenehmigung per Eilentscheidung gekippt. Jetzt will die Stadt dieses Urteil überprüfen lassen.
Nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg gegen den Bau einer Flüchtlingsunterkunft will die Stadt Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen. „Das Gericht bewertet den Anspruch der Anwohner auf Gebietserhaltung sehr hoch und berücksichtigt die Aufgabe der Stadt, Flüchtlinge unterzubringen, in keiner Weise“ erklärte der Leiter des Zentralen Koordinierungsstabs Flüchtlinge, Anselm Sprandel, am Dienstag. „Diese Interpretation wollen und müssen wir vom Oberverwaltungsgericht überprüfen lassen.“
Das Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass eine geplante zentrale Erstaufnahmeeinrichtung im Stadtteil Lemsahl-Mellingstedt vorerst nicht weiter gebaut und betrieben werden darf. Die Baugenehmigung sei voraussichtlich rechtswidrig, da sie für drei Fünftel der Fläche am Fiersbarg eine im Bebauungsplan nicht vorgesehene Nutzung ermögliche. Die Stadt will auf dem Gelände 252 Asylbewerber in 17 Wohncontainerblöcken unterbringen.
Zunächst hatten dort Unterkünfte für 952 Flüchtlinge errichtet werden sollen. Das hatte das Gericht im Dezember mit einer Eilentscheidung gestoppt. Kurz vor Weihnachten erteilte das Bezirksamt Wandsbek eine auf drei Jahre befristete Baugenehmigung für die reduzierte Erstaufnahmeeinrichtung. Auch dagegen hatten Anwohner das Gericht angerufen.