Hamburg. Hängepartie am Fiersbarg: Verwaltungsgericht verfügt einen Belegungstopp. Stadt scheitert mit Beschwerde vor Oberverwaltungsgericht.
Der Streit um die geplante Flüchtlingsunterkunft Fiersbarg in Lemsahl-Mellingstedt ist am Mittwoch eskaliert. Zunächst hatte das Verwaltungsgericht Hamburg in einem sogenannten Hängebeschluss einen Belegungsstopp verhängt. Damit dürfen in die Einrichtung so lange keine Flüchtlinge einziehen, bis das Gericht über einen Eilantrag gegen die von der Stadt erteilte Baugenehmigung entschieden hat.
Daraufhin reichte die Stadt beim Oberverwaltungsgericht eine Beschwerde gegen diesen Hängebeschluss ein. Die OVG-Richter wiesen diese Beschwerde allerdings am späten Mittwochabend nach längerer Beratung zurück. Es sei angezeigt, dem Verwaltungsgericht Zeit für eine Entscheidung zu geben, entschieden die OVG-Richter.
Worum geht es? In Lehmsahl-Mellingstedt will die Stadt eine Unterkunft für 954 Flüchtlinge errichten. Dazu berief sie sich auf das Hamburger Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (SOG). Die Anwohner wiederum lehnen die Unterkunft wegen ihrer Größe ab. Sie verwiesen auf den Bebauungsplan, der die Gegend als reines Wohngebiet ausweist.
Fertiggestellte Einrichtung nicht zulässig
Das Verwaltungsgericht stoppte vor zehn Tagen den Weiterbau der Flüchtlingsunterkunft. Eine derartige Einrichtung sei in einem reinen Wohngebiet nicht zulässig, urteilten die Richter. Das SOG befreie die Stadt zudem nicht von der Pflicht, eine Baugenehmigung zu erteilen.
Daraufhin erteilte die Stadt am gestrigen Dienstag eine Baugenehmigung. Am Mittwochvormittag wurde damit begonnen, Flüchtlinge in der Unterkunft unterzubringen. Daraufhin reichte am späten Mittwochvormittag der Anwalt der Nachbarn einen Eilantrag gegen die erteilte Baugenehmigung ein.
Flüchtlinge in "nicht winterfesten Zelten"
In dem Hängebeschluss des Verwaltungsgerichts heißt es, die Stadt dürfe die Unterkunft Fiersbarg nicht in Nutzung nehmen, insbesondere nicht belegen. Dieser Hängebeschluss hat nun weiter Bestand. Mit einer finalen Entscheidung des Verwaltungsgerichts über die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung wird Anfang Januar gerechnet.
Hamburgs Flüchtlingsbeauftragter Anselm Sprandel bedauerte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. "Über 200 Menschen können nun kurz vor Weihnachten nicht in die Einrichtung umziehen und müssen dort bleiben, wo sie sind." Sie müssten die Feiertage in "nicht winterfesten Zelten" verbringen.