Hamburg . Anwohner hatten gegen das Pavillondorf für knapp 1000 Menschen geklagt. Die Kläger berufen sich auf den Bebauungsplan.

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat erneut einem Eilantrag gegen die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft stattgegeben. Damit wird der Plan der Stadt gestoppt, auf einem Grundstück in Lemsahl-Mellingstedt 17 Wohngebäude für insgesamt 952 Asylbewerber zu errichten.

Die Kläger berufen sich auf den Bebauungsplan, der die Gegend als reines Wohngebiet ausweist. Mit der Vertretung ihrer Interessen hatten sie Rechtsanwalt Gero Tuttlewski beauftragt, der schon Baustopps für die Unterkünfte in Harvestehude, Lokstedt und Klein Borstel erwirkt hat.

Das Gericht entschied, dass die bereits fertiggestellte Zentrale Erstaufnahmeeinrichtung (ZEA) in einem reinen Wohngebiet auch unter Berufung auf das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht nicht zulässig sei. Insbesondere bei Erstaufnahmeeinrichtungen sei aufgrund der typischen Nutzungsweise davon auszugehen, „dass sie in einem reinen Wohngebiet störend wirken wird.“

Blick auf die Häuser im Neubaugebiet Fiersbarg
Blick auf die Häuser im Neubaugebiet Fiersbarg © Klaus Bodig

„Das Verwaltungsgericht hat in seinem Urteil erstmals anerkannt, dass ... ein erhebliches Störpotential von großen Erstaufnahmeeinrichtungen ausgeht“, so Tuttlewski. „Die Anordnung einer ZEA in einem reinen Wohngebiet dürfte danach generell rechtswidrig sein.“ Andreas Büttner von der Initiative Lebenswertes Lemsahl-Mellingstedt meinte: „Unser Ziel ist es nicht, diese Einrichtung zu verhindern, sondern sie in einer Größe zu realisieren, die an die dörflichen Gegebenheiten von Lemsahl-Mellingstedt angepasst ist.“

Die flüchtlingspolitische Sprecherin der CDU sagte nach dem Urteil: „Der rot-grüne Senat hat heute erneut eine herbe Niederlage vor dem Verwaltungsgericht erlitten. Mit dem Urteil wird allen auf Grundlage des allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechts geplanten Flüchtlingsunterkünften der Boden entzogen."

Kompromiss am Poppenbüttler Berg

Unterdessen konnten sich Politiker aus Bezirk und Bürgerschaft mit den Initiativen „Gemeinsam in Poppenbüttel“ und „Poppenbüttel hilft“ über konkrete Aspekte zur Ausführung der geplanten Unterkunft am Poppenbütteler Berg verständigen. So sichert die Stadt unter anderem zu, den Kramer-Kray-Weg als Fußweg und den Baumbestand rund um das Grundstück zu erhalten.

In der entscheidenden Frage gab es jedoch keine Einigung: „Gemeinsam in Poppenbüttel“ lehnt die geplante Aufstockung der Unterkunft von 170 auf 300 Wohneinheiten nach wie vor ab. „Anderes als an anderen Standorten arbeiten Politik, Verwaltung und Initiativen hier trotzdem konstruktiv zusammen“, so der Wandsbeker SPD-Fraktionsvitze Rainer Schünemann.