Im Streit um den Bau einer Unterkunft für 700 Flüchtlinge in Klein Borstel darf die Stadt Hamburg auf eigenes Risiko mit Erdarbeiten beginnen. Das gehe aus einer Zwischenverfügung des Oberverwaltungsgerichts hervor, sagte der Anwalt der Bürgerinitiative „Lebenswertes Klein Borstel“, Gero Tuttlewski, am Freitag. Der Antrag der Stadt auf Umbau eines Verwaltungsgebäudes auf dem Gelände sei jedoch abgelehnt worden. Das Gericht habe betont, dass damit keine Vorentscheidung verbunden sei, sagt der Anwalt. Die Anwohner wollen erreichen, dass die Unterkunft kleiner ausfällt.