Wenn eine Straße nicht „erstmalig endgültig hergestellt“ ist, kann die Stadt keine Anliegerbeiträge kassieren. Der Bezirk Wandsbek hat eine Prioritätenliste für die Zeit bis Ende 2016 verabschiedet.
Wandsbek. Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek hat eine Prioritätenliste für die „erstmalig endgültige Herstellung“ von Straßen im Bezirk verabschiedet. Zwischen 2014 und 2016 stehen demnach 17 Straßen zur Herstellung an, wofür die Anlieger je nach Grundstücksgröße zwischen 5.000 und 14.000 Euro Anliegerbeiträge zahlen müssen.
In Hamburg sind etwa 1300 Straßen noch nicht erstmalig endgültig hergestellt, obwohl sie seit Jahren befahren und in den Augen vieler Anlieger in Ordnung sind. Das Gesetz erlaubt der Stadt aber erst nach der endgültigen Herstellung einer Straße die Abrechnung von Anliegerbeiträgen für die Bereitstellung der Infrastruktur. Laut Wegegesetz muss die Straße dafür aus Asphalt oder ähnlichem Material sein, sie muss abgegrenzt sein durch Bordsteine, Rasengittersteine oder Straßenrinnen. Es muss Entwässerungseinrichtungen und Beleuchtung geben, die Straße muss zudem baurechtlich als Straße ausgewiesen und Eigentum der Stadt sein.
Um die Anliegerbeiträge auch den Bürgern in Rechnung stellen zu können, die laut Wegegesetz noch nicht fertig sind, sollen die Restarbeiten gemacht bzw. Sanierungen mit der „endgültigen Herstellung“ verbunden werden. Geplant ist, hamburgweit 50 Straßen jährlich abzuarbeiten, so dass in 20 Jahren alle Beiträge kassiert wären. Der Rechnungshof hatte eine „Gerechtigkeitslücke“ darin gesehen, dass bisher nicht alle Hamburger Grundstückseigentümer Anliegerbeiträge für ihre Straßen bezahlt haben und die Verwaltung aufgefordert, nachzubessern.
Im Bezirk Wandsbek steht der Rügelsbarg in Bergstedt ganz oben auf der Prioritätenliste. Es folgen Teilstücke von Krögerkoppel (von Alter Berner Weg bis zur Kehre), Sauerampferweg (Hülsdornweg bis Wandsbeker Straße), Mellenbergweg (Rehblöcken bis Langfeld), Feldkamp (Wiesenkamp bis zur Kehre), Kuckucksweg (Sandstraße bis Braamheide), Stofferkamp (Rehmbrook bis Langenhorner Straße West), Nelkenweg (von Hausnr. 18 bis Lavendelweg), Auf der Strenge (Hoisbüttler Straße bis Hausnr. 13), Linsenkamp (von Kehre zu Kehre), Furtredder (Hausnr. 17 bis Furtstieg), Birkenhöhe (Kehre bis Bilenbarg), In der Niederung (Moorgrund bis An der Osterbek), Kortenland (Twietenkoppel bis Ende), Wichelkamp (Walddörfer Bahn bis Sauerampferweg), Ilenkruut (Wichelkamp bis Am Bramfelder Zoll), Brammerhörn (Wiedehopfstieg bis Lesserstraße).