Ist die eigene Anwohnerstraße noch nicht „endgültig hergestellt“, kommen irgendwann unweigerlich die Bagger und anschließend die Rechnung dafür. Auch, wenn der Bürger nicht will. Die FDP will es billiger machen

Wandsbek Die FPD will den Anwohnern von 646 Hamburger Straßen helfen. Sie will ihnen weniger Anliegerbeiträge abnehmen als sie nach derzeitigem Stand der Dinge zahlen müssten für die „erstmalig endgültige Herstellung“ ihrer Straße. Damit wollen die Liberalen außerdem verhindern, dass die Stadt gegen den Willen der Anwohner Straßen erneuert und ihnen dafür anschließend Rechnungen schreibt. Das sagte der Wandsbeker FDP-Fraktionsvize Klaus Fischer. Das Hamburger Wegegesetz müsse so flexibilisiert werden, dass es möglich wird, auf der Basis des Status Quo einer Straße abgesenkte Anliegerbeiträge zu erheben.

Der Rechnungshof verlangt, dass die Stadt auch da Straßen umbaut, wo die Anwohner es definitiv als Verschlechterung des Ist-Zustandes empfinden. Denn nur da, wo die Straße nach rechtlichen Begriffen „endgültig hergestellt“ ist, kann die Stadt Anliegerbeiträge von den Bürgern kassieren und damit ihren Straßenbau zumindest teilweise refinanzieren. Der Straßenbau solle also eine „Gerechtigkeitslücke“ schließen. Denn für alle Hamburger Grundstücke wurden irgendwann einmal Anliegerbeiträge fällig. Nicht gezahlt haben nur die Anlieger der 646 Straßen, die derzeit noch nicht endgültig hergestellt, wohl aber funktionsfähig sind.

Fischer regte an, den Anwohnern einen Deal anzubieten: Ist die Mehrheit der Anlieger mit dem Ist-Zustand der Straße zufrieden, sollten sie rechtswirksam auf einen Vollausbau ihrer Straße verzichten dürfen und im Gegenzug der Stadt erlauben, dem Standard angepasste, deutlich niedrigere Anliegerbeiträge abzurechnen. „Das dient der Anwohnerzufriedenheit und schließt die Gerechtigkeitslücke“, sagte Fischer.

Eine im Sinne des Wegegesetzes „endgültig hergestellte Straße“ muss aus Asphalt oder ähnlichem Material sein, sie muss abgegrenzt sein durch Bordsteine, Rasengittersteine oder Straßenrinnen. Es muss Entwässerungseinrichtungen und Beleuchtung geben, die Straße muss baurechtlich als Straße ausgewiesen und Eigentum der Stadt sein. Für einen solchen Vollausbau der Straße werden je nach Grundstücksgröße in der Regel zwischen 5000 und 15.000 Euro fällig.

Bei SPD, CDU, Grünen und Linkspartei stieß Fischers Vorschlag auf wenig Gegenliebe. Die Festlegung der Mindeststandards von Straßen müsse der Gesetzgeber auch weiterhin allein vornehmen. Es könne nicht sein, dass Anwohner etwa aus finanziellen Interessen die Straßen so schmal beließen, dass Rettungsfahrzeuge nicht an parkenden Autos vorbei kämen. Allerdings, so hieß es von Seiten der SPD, sei es sicher angezeigt, über eine Lockerung der „Planungshinweise für Stadtstraßen in Hamburg (PLAST)“ nachzudenken. PLAST schreibt unterhalb des Wegegesetzes die Standards für Straßen fest und bestimmt damit wesentlich die Kosten des Straßenbaus.

Die Planungskapazitäten der Ämter reichen derzeit nicht, um die noch nicht endgültig hergestellten Straßen zügig abzuarbeiten. Im Bezirk Wandsbek etwa können derzeit zwei Straßenzüge pro Jahr überplant werden. Endgültig herstellen müsste Wandsbek noch 221 Straßen.