Die Wandsbeker Bezirkspolitik will Geld für die Sicherung und Reinigung bewilligen. Außerdem soll das verkommene Haus am Eichtalpark saniert werden. Es eilt, die Obdachlosen sind wieder eingezogen.

Wandsbek. Es gibt Hoffnung für das vom Verfall bedrohte, denkmalgeschützte Torhaus am Eingang zum Eichtalpark. Die Bezirkspolitik will einen interfraktionellen Antrag auf den Weg bringen und Sofortmittel bereitstellen, um das Gebäude zu sichern. Anschließend soll eruiert werden, ob das Gebäude von einer privaten Stiftung übernommen, mit Hilfe städtischer Gelder saniert und für Kulturveranstaltungen genutzt werden kann. Es eilt, denn das Torhaus ist bereits wieder aufgebrochen worden: Der oder die gerade erst vertriebenen Obdachlosen sind wieder eingezogen.

Die Arkaden am Eingang zum Eichtalpark waren 1926 eigens für den neuen Park gebaut worden. Von Park und Straßenseite aus zugänglich wurde eine öffentliche Bedürfnisanstalt integriert. Zwei edle Sandstein-Sphingen flankieren das Torhaus. Sie wachten schon im 18. Jahrhundert an der Wagenauffahrt zum Hamburger Palais von Heinrich Carl Schimmelmann. Die Witwe des Gutsherrn zu Wandsbek verschenkte die Figuren, die dann durch viele Hände gingen und schließlich beim Lederfabrikaten Luetkens landeten. Er stiftete sie der Stadt für den neuen Park. 2007 waren im Zuge der aufwendigen Sanierung der Sphingen auch an Haus und Arkadengang Instandsetzungsarbeiten vorgenommen worden.

Zwar hat das Amt den oder die obdachlosen Bewohner zunächst vertrieben, die in das Backsteinhäuschen eingebrochen und die kalten Nächte dort verbracht hatten (wir berichteten). Aber die Mitarbeiter des Amtes haben nur Sperrholzlatten vor die Türen geschraubt, die offenbar wenig abschreckende Wirkung entfalten konnten. Die Grundreinigung des von Obdachlosen schwer verunreinigten ehemaligen Toilettenhäuschens ist unterblieben.

Mit den Sicherungsmaßnahmen soll jetzt die Reinigung in Angriff genommen und auch das Regenwasser provisorisch abgeleitet werden, so dass kein weiteres Wasser in die Wände sickert.

Das Gesetz verpflichtet Eigentümer von Denkmälern zu deren Erhalt und droht bei fahrlässiger Zerstörung solcher Kulturgüter mit Geldbußen von bis zu 500.000 Euro. Auch kann die Behörde anstelle der Eigentümer Erhaltungsmaßnahmen veranlassen und sie ihm anschließend in Rechnung stellen. Sind die Behörden selbst Eigentümer, verpflichtet sie das Denkmalschutzgesetz ausdrücklich auf „vorbildliche Unterhaltungsmaßnahmen“ sowie das „Eintreten für den Wert des kulturellen Erbes in der Öffentlichkeit“, um „die Privatinitiative anzuregen.“

Das Wandsbeker Bezirksamt erklärte, ihm sei der Zustand des Gebäudes im wesentlichen bekannt gewesen. Es habe „durch den Leerstand hervorgerufene, typische Schädigungen erfahren“. Die unberechtigte Nutzung sei von außen nicht erkennbar gewesen. Eine regelmäßige Kontrolle sei nicht erfolgt.

Die vom Gesetz empfohlene Privatinitiative regte das Amt auch so an. Sigrid Curth von der Wandsbeker Geschichtswerkstatt will das Torhaus nach dem Vorbild der Altonaer „Bedürfnisanstalt“ von einer gemeinnützigen Stiftung oder einem Verein betreiben und für Ausstellungen, Lesungen, Theaterperformances, Privatveranstaltungen u.s.w. vermieten lassen. Sie hat in der Politik für das Haus geworben, mit Architekten und Stiftungen gesprochen und positive Signale erhalten. Der Sanierungsaufwand wird auf 50.000 bis 100.000 Euro geschätzt.

Laut Bezirksamt sind bisher alle Vermietungsbemühungen daran gescheitert. Auch die von Curth befragten möglichen Betreiber wollen das Denkmal gern saniert übernehmen.