Hamburg. Der Jugendliche hatte bereits im August 2020 in Hamburg für Schlagzeilen gesorgt. Nun verstieß er mit anderen gegen Corona-Regeln.
Nur so tun, als ob man sich schlägt – sogenannte Schaukämpfe sind gerade bei Jugendlichen sehr beliebt. In Hamburg hat die Polizei Bußgeldverfahren gegen mehrere Jugendliche eingeleitet, da diese am Mittwochabend am Sievekingplatz Schaukämpfe durchführten. Darunter ist auch ein Junge, der im August für Schlagzeilen sorgte.
Bereitschaftspolizisten waren am Mittwochabend wegen der Fliegerbombenentschärfung auf St. Pauli im Innenstadtbereich im Einsatz. Doch am Sievekingplatz wurden die Beamten auf eine Gruppe Jugendlicher aufmerksam, die dort mit Schaukämpfen beschäftigt waren.
Jugendliche verstießen gegen Corona-Regeln
Auch wenn das keine Straftat ist, verstießen die jungen Leute gegen die Eindämmungsverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Die Beamten leiteten gegen die Beteiligten Bußgeldverfahren ein und stellten dafür deren Personalien fest.
Hamburgs Corona-Regeln:
Die aktuellen Corona-Regeln für Hamburg im Überblick
- Alle Regeln, die im Rahmen der Eindämmungsverordnung bis zum 10. Januar gelten sollten, werden grundsätzlich bis zum 14. Februar verlängert – ein Großteil des Einzelhandels bleibt geschlossen, bestellte Waren dürfen aber abgeholt werden. "Körpernahe Dienstleistungen" wie Friseure, Nagel-, Massage- und Tattoo-Studios dürfen nicht angeboten werden. Auch Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen, Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit bleibt verboten.
- Kontaktregeln Angehörige eines Haushalts dürfen sich nur noch mit einer weiteren Person treffen. Ausnahmen für Kinder gibt es nicht.
- Die Maskenpflicht wird angepasst: Stoffmasken reichen in den meisten Fällen nicht mehr aus. Stattdessen müssen medizinische Masken (mindestens OP-Masken, auch FFP2- oder KN95-Masken sind möglich) getragen werden. Bis zum 1. Februar gilt eine Übergangsphase, danach werden Verstöße mit Bußgeldern geahndet.
- Kitas und Schulen: Die Präsenzpflicht an den Schulen bleibt aufgehoben, stattdessen soll so weit wie möglich Distanzunterricht gegeben werden. Kinder sollen – wann immer möglich – zu Hause betreut werden. Die Kitas wechseln in die "erweiterte Notbetreuung". Die privat organisierte Kinderbetreuung in Kleingruppen bleibt gestattet.
- Arbeitgeber sind angehalten, so weit wie möglich ein Arbeiten von zu Hause aus zu ermöglichen. Zusätzlich soll eine neue Bundesverordnung Arbeitgeber dazu verpflichten, Homeoffice anzubieten, so weit das möglich ist. Betriebskantinen dürfen nur öffnen, wenn sie für den Arbeitsablauf zwingend erforderlich sind.
- Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz auf einen Wert über 200 steigen, müsste eine Ausgangsbeschränkung erlassen werden, die den Bewegungsradius auf 15 Kilometer rund um den Wohnort einschränkt. Wie genau diese Regel in Hamburg angewandt würde, ist noch nicht bekannt – der Senat will darüber entscheiden, sollte sich die Inzidenz dem Grenzwert annähern.
- Senioren- und Pflegeeinrichtungen sollen mehrmals pro Woche Personal und Besucher testen. Das war in Hamburg schon verpflichtend und gilt nun bundesweit.
- Zwei-Test-Strategie bei Reiserückkehrern aus Risikogebieten: Ein Corona-Test direkt nach der Einreise ist verpflichtend, die zehntägige Quarantäne kann frühestens fünf Tage nach der Einreise durch einen weiteren Test verkürzt werden. Die Kosten für die Tests werden nicht übernommen.
Dabei kam es zu einer Überraschung: Denn unter den Jugendlichen war auch Kadir H., der als 15-Jähriger im August vergangenen Jahres in die Schlagzeilen geriet. Damals konnten mehrere Polizisten nur unter der Anwendung von Zwangsmitteln seine Personalien feststellen, weil Kadir H. sich gesperrt hatte. Teile des Einsatzes waren auf Video aufgenommen und ins Netz gestellt worden. Das hatte damals eine kontroverse Diskussion ausgelöst.
Kadir H. soll damals Beamte geschubst haben
Damals war Kadir H. mit einem E-Scooter auf dem Bürgersteig gefahren und vom Bürgernahen Beamten gestoppt worden. Laut Polizei war er dadurch in den Tagen zuvor mehrfach aufgefallen. Als der Jugendliche sich weigerte sich auszuweisen, setzte die Polizei seine Mitnahme zur Wache durch.
Auch gegen den Widerstand des Jugendlichen. Laut Polizei schlug der Jugendliche, der bereits wegen mehrere Gewalttaten und Diebstahl mit der Polizei zu tun hatte, mit den Armen um sich, schubste die eingesetzten Beamten von sich weg und ballte teils seine Faust.