Hamburg. Der Neunjährige fiel vier Meter in die Tiefe und wurde schwer verletzt. Schulsenator Rabe äußert sich und arbeitet den Vorfall auf.

Schreckliches Unglück an einer Grundschule in Iserbrook: Dort ist am Freitagmorgen ein neun Jahre alter Junge aus einem geöffneten Fenster im ersten Obergeschoss vier Meter in die Tiefe gestürzt. Das Kind wurde schwer verletzt und kam – begleitet von einem Notarzt – mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus.

„In dem Klassenraum war ein Fenster zum Lüften geöffnet“, sagte Polizeisprecher Florian Abbenseth. „Vor dem offenen Fenster war ein Vorhang vorgezogen.“ Vermutlich sollte die Sonne nicht direkt in den Klassenraum scheinen.

Grundschüler stürzt aus Fenster: Er wollte wohl frische Luft reinlassen

Der Neunjährige hatte das geöffnete Fenster jedoch nicht bemerkt, als er gegen 8.20 Uhr auf die Fensterbank stieg, um eine obere Fensterklappe zu öffnen. Er wollte offenbar frische Luft reinlassen. „Dabei fiel er aus dem Fenster“, so Abbenseth.

„Wir hoffen sehr, dass das Kind schnell wieder ganz gesund wird", sagte Schulsenator Ties Rabe, der sehr betroffen wegen des tragischen Unfalls sei. „Unser Mitgefühl gilt den Eltern, denen wir jetzt viel Kraft wünschen. Der Unfall muss jetzt sorgfältig aufgeklärt werden. Erst dann können wir mögliche Konsequenzen erörtern."

Die Eltern des Neunjährigen wurden umgehend informiert. Nach Angaben der Polizei werden die Klassenlehrerin, Schüler der Ganztagsschule Schenefelder Landstraße (Schela), Ersthelfer und die Eltern des verletzten Jungen vom Kriseninterventionsteam des DRK betreut. Zuerst hatte „NDR 90,3“ über den Vorfall berichtet.

Hamburger Schulbehörde hat häufiges Lüften der Klassenräume angewiesen

Von der Hamburger Schulbehörde gibt es wegen der Corona-Pandemie die Anweisung an die Lehrer, die Fenster auch im Unterricht mehrmals täglich vollständig zu öffnen – so soll eine ausreichende Lüftung der Klassenräume sichergestellt werden. Eine Kipplüftung wird dagegen von der Behörde als nicht wirkungsvoll genug beurteilt.

Normalerweise bleiben die Fenster an Schulen in den oberen Stockwerken verschlossen. Aus Sicherheitsgründen verschlossene Fenster müssen für die Lüftung unter Aufsicht eines Lehrers geöffnet werden, teilte die Schulbehörde mit.

Lesen Sie auch:

Auch Eltern wurden vor dem Schulstart schriftlich darüber informiert, dass an Schulen wegen der Corona-Gefahr nun andere Lüftungsregeln gelten. "Die Klassenräume werden regelmäßig gelüftet. Insbesondere vor den Pausen", heißt es in einem Brief einer Hamburger Grundschule an die Elternschaft.

Zudem werde von der Schulbehörde empfohlen, "auch zeitweilig für Durchzug zu sorgen". Weiter heißt es: "Bitte ziehen Sie Ihre Kinder entsprechend an und geben Sie gegebenenfalls ein Halstuch mit."

Corona-Regeln an Hamburgs Schulen (Stand: 3. August):

  • Maskenpflicht an weiterführenden Schulen für alle Beteiligten, ausgenommen im Unterricht
  • Schüler und Beschäftigte müssen grundsätzlich den Mindestabstand einhalten
  • Schulen müssen eine entsprechende Wegführung und feste Areale auf den Pausenhöfen organisieren
  • Während des Unterrichts gilt die Abstandspflicht nicht
  • In besonderen Fällen können Schüler verschiedener Klassen miteinander lernen, etwa in Oberstufen- oder Wahlpflichtkursen
  • Schüler verschiedener Jahrgangsstufen müssen weiterhin untereinander den Mindestabstand einhalten
  • In Sport, Schwimmen, Musik und Theater sind große Abstandsregeln einzuhalten und Körperkontakte zu vermeiden
  • Schüler und Beschäftigte mit besonderen gesundheitlichen Risiken können sich per Attest vom Präsenzunterricht befreien lassen
  • Kranke Schüler sowie Urlaubsrückkehrer aus Risikogebieten, die keinen negativen Test vorweisen können und noch nicht in Quarantäne waren, werden umgehend nach Hause geschickt und dürfen die Schule vorerst nicht betreten
  • Bei Fernunterricht muss die Schule wöchentlich Telefongespräche mit den Schülern organisieren und den Austausch von Arbeitsbögen, Arbeitshefte, Bücher und handschriftlicher Arbeiten garantieren
  • Schulen müssen bis zu den Herbstferien in jeder Woche den vollständigen Unterricht erteilen
  • Projektwochen, Ausflüge, auswärtige Besuche sowie weitere Schulaktivitäten sind bis zu den Herbstferien nur erlaubt, wenn sie nicht zu Lasten der regulären Unterrichtsstunden gehen
  • Klassenreisen sind bis zu den Herbstferien untersagt