Hamburg. Ricardas D. hat um 4 Uhr morgens ein Taxi gestohlen und mit mehr als 140 Kilometer pro Stunde den Barkeeper B. tot gefahren.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat erstmals ein Mordurteil nach einem tödlichen Autounfall gegen einen Raser bestätigt. Das Landgericht Hamburg hatte einen bedingten Tötungsvorsatz angenommen und den zur Tatzeit 24 Jahre alten Ricardas D. im Februar 2018 zu lebenslanger Haft verurteilt. Der 4. Strafsenat des BGH habe die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen, teilte das oberste Zivilgericht am Freitag in Karlsruhe mit (Aktenzeichen: 4 StR 345/18).
Im vergangenen Jahr hatte der BGH in einem ähnlichen Fall aus Berlin das bundesweit erste Mordurteil nach einem illegalen Autorennen zweier junger Männer aufgehoben.
Ein Toter und zwei Schwerstverletzte
Der in Hamburg verurteilte Litauer D. hatte am frühen Morgen des 4. Mai 2017 ein Taxi gestohlen und war mit dem unbeleuchteten Fahrzeug betrunken auf der Flucht vor der Polizei durch Hamburg gerast. In der Innenstadt lenkte er den Wagen an der Kreuzung Glockengießerwall / Ballindamm mit mehr als 140 Stundenkilometern auf die Gegenfahrbahn und stieß mit dem Mercedes Vito des Taxifahrers Mehmet Yilmaz zusammen. Dessen 22 Jahre alter Fahrgast John B., Barkeeper am Ballindamm auf dem Weg nach Hause, starb.
Ein zweiter Passagier überlebte mit schweren inneren Verletzungen, Yilmaz wurde so schwer verletzt, dass er nur noch unter Schmerzen und nicht länger als sechs Stunden am Tag Auto fahren kann.
Das Landgericht hatte den Angeklagten D. wegen Mordes, zweifachen versuchten Mordes und zweifacher gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Mit dem BGH-Spruch ist der Instanzenweg jetzt ausgeschöpft und das Urteil rechtskräftig.
Die Bilder des schrecklichen Unfalls:
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