Hamburg. In einem doppelten Boden waren insgesamt 80 Kilogramm Haschisch verborgen. Rolando K. soll beteiligt gewesen sein.

Das Auto, das von Ermittlern an der spanisch-französischen Grenze gestoppt wurde, hatte es wahrlich in sich: In einem doppelten Boden verborgen waren insgesamt 80 Kilogramm Haschisch, aufgeteilt in handliche 100-Gramm-Pakete und diese jeweils umhüllt mit Luftballons, Zellophan oder Gefrierbeuteln. Die Kurierin, die an diesem Februarmorgen des Jahres 2012 das Fahrzeug steuerte, ist wegen Drogenhandels längst verurteilt, einer der Drahtzieher ebenso. Und nun also steht mit Rolando K. (Name geändert) ein weiterer Mann vor Gericht, der an dem Rauschgift-Schmuggel beteiligt gewesen sein soll. Der 68-Jährige sitzt schon seit Jahren hinter Gittern. Kommt nun eine weitere Strafe hinzu?

Blass sieht Rolando K. aus, als er in den Gerichtssaal geführt wird, erschöpft und müde. Doch plötzlich beginnen die Augen des Spaniers zu leuchten, er strahlt und fährt sich mit einer schnellen Geste über das Gesicht. Es ist eine Freudenträne, die der Mann da wegwischt. Denn gerade hat er von seiner Verteidigerin erfahren, dass ihn in den nächsten Tagen eine seiner beiden erwachsenen Töchter besuchen wird. Die Familienbande sind sehr eng. Doch es ist ein weiter Weg von Rolando K.s Heimat Spanien bis nach Hamburg ins Untersuchungsgefängnis.

Weitere 60 Kilo Haschisch

Der Anklage zufolge, die den 68-Jährigen hier vor Gericht gebracht hat, gab es von dem Spanier und einem seiner Bekannten einen gemeinsamen Tatplan: Die 80 Kilo Haschisch sollten von der iberischen Halbinsel nach Deutschland geschmuggelt werden. Unter anderem aufgrund der Aussage der Kurierin waren ein Hamburger Kaufmann sowie Rolando K. als Verdächtige ermittelt worden. Nach der Festnahme des wegen Kokainschmuggels vorbestraften 68-Jährigen stellten Ermittler auf dem Grundstück des Spaniers weitere 60 Kilo Haschisch sicher, die in Fässern versteckt waren. Wegen Dealens mit diesen 60 Kilo sitzt der Angeklagte in seiner Heimat bereits eine vierjährige Haftstrafe ab.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft muss es jetzt eine zweite Gefängnisstrafe geben. Denn bei dem Drogenschmuggel im Wagen handele es sich um eine weitere, von dem Haschischfund auf dem Grundstück unabhängige Tat, so die Anklagebehörde. Das ergebe sich unter anderem daraus, dass die Drogen im Auto ganz anders verpackt waren als das Haschisch, das im Garten von Rolando K. gefunden wurde.

Rechtswidrige Doppelbestrafung

Das sieht die Verteidigerin des Spaniers ganz anders. Ihr Mandant beteuert, dass er nur eine einzige Lieferung aus Marokko Anfang 2012 erhalten habe. Nur ein Teil davon sei mit der Kurierin auf die Reise gebracht worden. Der Rest habe sich bis zu seiner Festnahme im Juli 2012 auf seinem Grundstück befunden. Die Drogen im Auto seien nur deshalb anders portioniert und verpackt worden, erklärt Rolando K., um sie besser im doppelten Boden des Wagens verstauen zu können.

Mit der Haftstrafe von vier Jahren sei also auch das Unrecht der Kurierfahrt abgedeckt, argumentiert seine Anwältin. Bei einer einzigen Lieferung und damit einer Tat käme eine zweite Verurteilung in Hamburg einer rechtswidrigen Doppelbestrafung gleich, sagt sie. „Und warum wird ein Spanier wegen einer Tat in Spanien mehr als sechs Jahre später in Deutschland angeklagt?“, fragt die Verteidigerin. Zudem seien die Gerichte stark belastet, die Kosten für ein solches Verfahren enorm. „Die Anklageerhebung hier in Hamburg hat mit der Suche nach Gerechtigkeit ebenso wenig zu tun wie mit Pragmatismus und Ressourcenschonung.“

In Krise rutschte er in Drogenhandel ab

Auch nach mehreren Jahren in Haft seien bei Rolando K. in seiner Heimat fast alle Vollzugs­lockerungen im Hinblick auf dieses Hamburger Verfahren versagt worden. „Alles steuert auf eine Vollverbüßung zu“, sagt die Verteidigerin. „In Spanien wäre er längst Freigänger.“ So aber habe Rolando K. lediglich Ende 2017 einige wenige Tage Ausgang aus dem Gefängnis bekommen, um seine Töchter sehen zu können. Auch an dem Hamburger Verfahren nehmen seine Kinder regen Anteil: Eine Tochter hatte einen Brief an die Staatsanwaltschaft geschrieben, in dem sie um Gnade für ihren Vater bittet. Als dieser Brief im Prozess verlesen wird, wird Rolando K. von seinen Gefühlen überwältigt: Die Tränen laufen, er kann sie nicht stoppen.

Rolando K. hat Architektur studiert und über Jahre als Bauleiter gearbeitet. Als es in der Baubranche in Spanien bergab ging, häuften sich hohe Schulden an. Über einen Bekannten sei er in den Drogenhandel hineingerutscht, gibt der 68-Jährige an. Er bereue seine Taten. „Mein größter Wunsch ist es, wieder in die Nähe meiner Kinder zu kommen. Ich fühle mich hier absolut hilflos.“

Das Urteil für Rolando K. lautet schließlich auf weitere zweieinhalb Jahre Haft. Zwar gebe es im Schengenraum das Verbot der Doppelbestrafung, erklärt die Vorsitzende Richterin. Allerdings ist das Gericht überzeugt, dass es sich in diesem Fall um zwei unterschiedliche Taten handelt, deshalb sei eine weitere Verurteilung notwendig. Zugunsten des Angeklagten wertet die Kammer unter anderem, dass er bisher so gut wie keine Ausgänge aus dem Gefängnis bekommen hat. Die Verteidigung geht gegen die Verurteilung in die Revision.