Hamburg. Der 31-Jährige hoffte auf ein Feuerwerk der Gefühle. Statt romantischer Stunden gab es jedoch Missverständnisse.
Große Menschenansammlungen sind seine Sache nicht. Grundsätzlich nicht und auch nicht zu Silvester. Da verzichtet Rainer Z. (Name geändert) gern auf eine Riesensause mit jeder Menge Leute in Feierlaune, die das neue Jahr mit Böllern und Raketen begrüßen. Der 31-Jährige hoffte eher auf ein Feuerwerk der Gefühle: eine Flasche Sekt, ein guter Film und traute Zweisamkeit: Das war mehr in seinem Sinn. Neues Jahr – neues Glück?
Es war ihm nicht beschieden, im Gegenteil. Statt romantischer Stunden gab es Missverständnisse, Tränen, einen Rausschmiss, eine Rangelei – und eine Anklage wegen Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Hamburger vor, seinen Bekannten in jener Nacht gegen Brustkorb und Kopf geschlagen sowie ihn gebissen zu haben, weil der andere seine Zuneigung nicht erwidert habe. Doch aus Sicht von Rainer Z. war ein etwas festeres Zupacken durchaus angemessen. „Ich habe mich lediglich gegen den Herrn gewehrt. Der wollte mich rausschmeißen, ohne Schuhe, ohne Jacke, ohne Handy und ohne Uhr“, betont der selbstbewusst wirkende Mann mit Nasenpiercing und Hipsterbrille.
Harmonischer Beginn
Zunächst habe alles nach einem harmonischen Abend in der Wohnung des 50-Jährigen ausgesehen. „Ich hatte eine Flasche Sekt mitgebracht. Wir kannten uns zwei Monate, es ging schon in Richtung Beziehung, dachte ich.“ Im Verlauf des Abend sahen sie sich den Disney-Klassiker „König der Löwen“ an. „Ich hatte mich darauf gefreut. Das ist für mich ein emotionaler Film, bei dem ich auch mal weinen muss. Das passte ihm aber nicht.“ Um Mitternacht seien sie runter auf die Straße gegangen.
„Ich habe den Nachbarn frohes neues Jahr gewünscht, auch wenn ich sie nicht kannte. Aber ihn hat das wohl genervt.“ Schließlich habe sein Bekannter ihn aufgefordert zu gehen. „Dann packte er mich von hinten“, schildert der Angeklagte weiter und deutet mit einer Verrenkung an, wie der andere ihn umschlungen habe. In diesem Moment habe er „Panik bekommen. Ich habe um mich gehauen und mich mit allen Kräften gewehrt. Der ist ja auch ein Kreuz breiter als ich.“ Schon früher hatten Freunde Rainer Z. angezeigt und behauptet, er sei gegen sie gewalttätig geworden. Doch eine Verurteilung gab es nie.
Ein besonderes Zimmer
Und merkwürdig sei schon, dass sein Bekannter ihn habe rausschmeißen wollen, überlegt Rainer Z. „Vorher hatte er schon von Ehe gesprochen. Er hatte mich gefragt, ob ich mir vorstellen könne, einen Mann zu heiraten. Und ich sagte: Wenn der Richtige kommt, schon. Er hatte mir auch bereits ein besonderes Zimmer gezeigt mit allerlei Sexspielzeug.“ Am nächsten Tag versuchte Rainer Z. noch, seinen Schwarm anzurufen und die Wogen zu glätten. „Ich fand ihn toll, den Kerl.“
Von Begeisterung kann umgekehrt keine Rede sein. Rainer Z.s Bekannter wirkt distanziert bis frostig, als er auf dem Zeugenstuhl Platz nimmt. Sie hätten ausgemacht, dass der 31-Jährige den Abend bei ihm verbringt, erzählt der kräftig gebaute Zeuge. Schon beim Anschauen von „König der Löwen“ fühlte er sich wie im falschen Film, weil Rainer Z. übermäßig emotional gewesen sei. „Teilweise heulte er wie verrückt, dann wieder lachte er schallend. Ich dachte schon, dass er vielleicht irgendwelche Mittel eingenommen hat. Mir war das peinlich.“ Also habe er seinen Bekannten gebeten, die Wohnung zu verlassen.
„Wir wollen doch beide das Gleiche‘“
Doch der habe ihn beschworen: „,Wir wollen doch beide das Gleiche.‘“ Es habe sich angefühlt, „als wenn er meine Liebe erfleht“. Gleichwohl habe er insistiert, dass Rainer Z. geht. An der Tür sei es zu einer Rangelei gekommen. „Er schlug mich gegen Bauch und Kopf. Ich wehrte mich, da biss er zu. Aber irgendwann hatte ich ihn draußen.“ Später habe er gemerkt, dass die Scheibenwischer seines Autos abgeknickt waren. Auch die Nachbarn hätten ihn auf den Lärm in der Wohnung angesprochen. „In den Tagen darauf kam auch noch eine Flut von Anrufen und Drohungen. Schließlich habe ich mich zwangsgeoutet, was ich eigentlich nie vorhatte.“
Am Ende verurteilt die Amtsrichterin den Angeklagten wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu acht Euro. Sie sei überzeugt davon, dass die Aggressionen von Rainer Z. der emotionalen Situation geschuldet seien. „Sie haben sich zurückgesetzt gefühlt“, so die Vorsitzende. Sie halte den 31-Jährigen für reflektionsfähig, „aber dieser Situation waren Sie nicht gewachsen“.