Hamburg . Kontrollgruppe „Autoposer“ verfolgte die Autos in Eilbek. Selbst bei Passanten auf der Straße bremste der VW-Golf-Fahrer nicht ab.

Die Hamburger Kontrollgruppe „Autoposer“ hatte am vergangenen Wochenende mal wieder reichlich zu tun. Die Beamten kontrollierten im Stadtgebiet 32 verhaltensauffällige Autofahrer mit ihren zum Teil aufgemotzten Wagen. Dabei wurden zwei Autos sichergestellt. In zehn Fällen waren die Fahrer so schnell unterwegs, dass ein Fahrverbot sowie ein Bußgeld verhängt wurden. In fünf Fällen wurden Ordnungswidrigkeiten wegen des Verursachens von unnötigem Lärm verhängt.

Zudem wurden die Beamten in der Nacht zum Sonnabend Zeugen eines illegalen Autorennens. Auf der Wandsbeker Chaussee beobachteten sie einen VW-Golf 7, der mit Tempo 100 stadtauswärts raste. „Die zivile Streifenwagenbesatzung nahm die Verfolgung auf und startete eine Videoaufzeichnung zur Dokumentation von Geschwindigkeit und Fahrverhalten“, sagte Polizeisprecherin Heike Uhde am Dienstag.

Ein Rennen unter „höchstmöglicher Beschleunigung“

Auch Passanten, die zweimal die Wandsbeker Chaussee überquerten, hielten den 23 Jahre alten Fahrer des VW-Golf, nicht davon ab, ordentlich Gas zu geben. Stattdessen betätigte er die Lichthupe und wich den Menschen mit risikoreichen Spurwechseln aus. Kurz darauf kam an einer roten Ampel ein Smart fortwo Brabus (109 PS) hinzu.

Nach Angaben der Polizei kommunizierten die beiden Männer miteinander, als die Autos nebeneinander standen. Als die Ampel auf Grün umsprang, traten beide das Gaspedal durch und lieferten sich offenbar ein Rennen unter „höchstmöglicher Beschleunigung“. Polizeisprecherin Uhde: „Die Höchstgeschwindigkeit betrug bei erlaubten 50km/h bis zu 128km/h.“

VW-Golf-Fahrer beleidigte die Beamten

An der Wandsbeker Marktstraße gelang es den Beamten, den Fahrer des VW-Golf zu stoppen. Dem Fahrer des Smart gelang die Flucht. Der Führerschein des 23-Jährigen wurde beschlagnahmt. Das nahm der junge Mann jedoch nicht kommentarlos hin – er beleidigte die Beamten. Das hat nun zur Folge, dass ein gesondertes Strafverfahren wegen Beleidigung eingeleitet wurde.

Bei dem VW-Golf handelte es sich um einen Mietwagen. Dieser wurde nach Polizeiangaben einer berechtigten Person übergeben.