Hamburg. Ein Taxifahrer war beschuldigt worden, einem alkoholisierten Fahrgast Schläge ins Gesicht versetzt zu haben.
Nachts, wenn die meisten schlafen, ist er in seinem Element. Dann fährt der Mann Taxi, zum Broterwerb, natürlich, aber auch aus Leidenschaft, wie Farid B (alle Namen geändert) betont. Und das seit vielen Jahren. Er sei es gewohnt, dass Fahrgäste zu später und sehr früher Stunde auch mal einen oder mehr über den Durst getrunken haben. „Damit kann ich umgehen“, beteuert der 36-Jährige. „Da bleibe ich gelassen.“
Nun aber kann von Ausgeglichenheit keine Rede sein. Die Stimme, die mal lauter und dann wieder leise und eindringlich wird, und das eifrige Kopfnicken, mit dem Farid B. seine Worte unterstreicht, zeugen von Aufgeregheit. Was ihm von der Anklage im Prozess vor dem Amtsgericht vorgeworfen werde, könne er unmöglich auf sich sitzen lassen, betont der sehnige Mann. Laut Staatsanwaltschaft hielt der Taxifahrer im Februar vergangenen Jahres seinen Wagen, in dem ein stark alkoholisierter und schlafender Fahrgast saß, an den Landungsbrücken an. Dann soll er dem 28-Jährigen zwei Schläge ins Gesicht versetzt haben, durch die der Fahrgast auf die Straße stürzte. Dabei soll dieser mehrere Verletzungen davongetragen haben.
Tour soll Tortur geworden sein
Die Tour, die zur Tortur geworden sein soll, begann an der Reeperbahn. „Der Mann wollte nach Harburg, über den Fahrpreis wollte er handeln“, sagt Farid B. mit deutlicher Empörung in der Stimme. „Ich sagte, das kostet etwa 35 Euro.“ Während der Fahrt habe der Gast seinen Kopf zur Seite aus dem Fenster gehalten. „Ich fragte, ob er frische Luft braucht?“ Bei den Landungsbrücken habe er angehalten, der Mann sei ausgestiegen und habe aus der von ihm angebotenen Wasserflasche getrunken. „Nach einer Weile sagte ich ihm, dass ich nicht länger warten könne. Ich muss ja auch mein Geld verdienen.“
Aber der andere habe den bis dahin angefallenen Fahrpreis nicht zahlen wollen. „Ich sagte: Das ist hier nicht die Deutsche Bahn. Da schlug er mir mit den Fäusten gegen die Brust. Ich war geschockt und schubste ihn weg.“ Da habe der Betrunkene das Gleichgewicht verloren und sei gestolpert. „Seine Brille fiel runter. Er blutete auch im Gesicht. Und er schrie. Hilfe, Hilfe, ich kann nichts sehen.“ Schließlich habe der Fahrgast ihm 20 Euro in die Hand gedrückt. „Ich wollte losfahren, da beleidigte er mich und schlug und trat gegen das Auto.“ Aufgebracht präsenditert der Angeklagte Fotos von einer Beule am Kotflügel seines Wagens, von der er sagt, dass der Fahrgast dafür verantwortlich sei.
Angeblich kurze Zeit bewusstlos
Fahrgast Pascal R. mag in der Rückschau auf seinen damaligen Zustand nichts beschönigen. Er sei an jenem Abend „leider Gottes mehr als betrunken“ gewesen, weil er mit Kumpels seine bestandene Meisterprüfung gefeiert hatte, erzählt der 28-Jährige. „Freunde setzten mich in ein Taxi, ich schlief sofort ein.“ Wenig später sei er aufgewacht und habe sich gewundert, „dass der Fahrer so eine komische Strecke über die Landungsbrücken genommen hat. Da hielt er an und forderte Geld.“ Es sei zu einer Rangelei gekommen, an den Auslöser könne er sich nicht erinnern.
„Er schubste mich und versetzte mir einen Faustschlag. Ich landete auf der Straße und war kurze Zeit bewusstlos.“ Dann kamen von der Polizei alarmierte Rettungsanitäter und kümmerten sich um den 28-Järhgien. Er erlitt Schürfwunden, Platzwunden und eine Gehirnerschütterung. „Und mein Handy, meine Jacke, meine Hose und meine Brille waren kaputt“, ergänzt der Zeuge. „Dafür möchte ich eine Entschädigung.“ Und ein Tritt gegen das Auto? „Da war nichts“, versetzt Pascal R.
Attacken im Dienste der Wissenschaft
Ein Sachverständiger ist geladen zu der Frage, ob die Beule von einem Tritt stammen kann. Was er im Umfeld des Schadens sehe, könnten Lackantragsspuren sein, erklärt der Gutachter. „Jedenfalls sind es blaue Farbspuren.“ Der Experte hat Schuhe besorgt, die denen, die Pascal R. an jenem Tag getragen hat, ähnlich sind. Um die behauptete Situation nachzustellen, bat der Diplomingenieur eine Mitarbeiterin, gegen den Kotflügel eines Versuchsfahrzeugs zu treten.
Die Attacken im Dienste der Wissenschaft wurde gefilmt. Wenn es überhaupt bei dem Ereignis an den Landungsbrücken einen Tritt gegeben habe, so der Sachverständige, „dann mit flacher Sohle“, erklärt er das Ergebnis seines Experiments. Allerdings fehlten beim Originalauto die Druckspuren, die das Profil einer Schuhsohle wahrscheinlich hinterlassen würden. Und die blauen Anhaftrungen „könnten aus einem andern Ereignis stammen“. Das Fazit: Auszuschließen ist weder die eine noch die andere Variante.
„Es bleiben zu viele Zweifel“
Womit man im Saal nicht wirklich schlauer ist, was sich damals tatsächlich ereignet hat. Und so fordert der Staatsanwalt im Ergebnis Freispruch für Farid B. Zwar sei die Schilderung des Zeugen im Wesentlichen glaubhaft. „Aber er hat sich über Erinnerungslücken hinweggeholfen. Es gab definitiv eine Rangelei, und wir wissen nicht, ob es bei dem Angeklagten eine Art Notwehrhandlung gegeben hat.“ Offen bleibe, ob eine solche gerechtfertigt gewesen sei. Jedenfalls sei es glaubhaft, dass der Taxifahrer „defensiv aufgetreten ist“.
Der Richter folgt dem Antrag und spricht den Angeklagten frei. Die Verletzungen, die der Fahrgast nachweislich erlitten hat, könnten auch durch einen Sturz entstanden sein und der Schaden am Auto durch einen Tritt, erläutert der Vorsitzende seine Entscheidung. Der Angeklagte habe einen „nachvollziehbaren Vorfall“ geschildert. Und der Zeuge habe eben nur bruchstückhafte Erinnerungen, verwischt durch seinen massiven Alkoholkonsum an jenem Abend. „Es bleiben zu viele Zweifel.“