Hamburg. Der Richter und sein Kompagnon verstießen laut Staatsanwaltschaft mit Darlehenshandel gegen das Kreditwesengesetz.

Üblicherweise ist er im Gerichtssaal der Chef. Der Mann, der von Amts wegen das Sagen hat und Recht spricht. Man kann sich vorstellen, wie Amtsrichter Conrad V. (alle Namen geändert) in würdevoller Robe und mit gestrengem Gesicht über Gesetz und Ordnung wacht. Nun aber ist der Jurist in zivilem Outfit zum Prozess gekommen, und dass er so gar nicht zufrieden dreinblickt, ist nachvollziehbar. Denn der Richter ist in einer für ihn höchst ungewohnten Rolle: als Angeklagter.

Der 49-Jährige hat laut Ermittlungen über fünf Jahre insgesamt 164 Darlehensverträge zum Teil alleine und in 116 Fällen zusammen mit einem Partner und Mitangeklagten abgeschlossen. Es ging demnach um Summen zwischen 1000 und 120.000 Euro, die sie überwiegend nutzten, um mit Luxusuhren wie etwa Rolex handeln zu können. Zwar liefen die für die Angeklagten durchaus profitablen Darlehensgeschäfte korrekt ab, und auch die Zinsen und Renditen wurden an die Anleger ausbezahlt. Jedoch verstießen der Richter und sein Kompagnon laut Staatsanwaltschaft mit dem Darlehenshandel gegen das Kreditwesengesetz, das derartige Transaktionen nur Banken erlaubt.

Seit vielen Jahren „beste Freunde

Conrad V. und Vincent von T. sind schon seit vielen Jahren „beste Freunde. Und wir vertrauen uns zu 120 Prozent“, erzählt der mit angeklagte Werbefachmann. Mit dem Uhrenhandel habe man „Leidenschaft und Profit verbinden“ wollen. Sie nahmen im Freundeskreis Darlehen auf und zahlten sie vertragsgemäß mit Zinsen zurück. Dass das Privatleuten nicht erlaubt ist, habe er „nicht gewusst“, so der 45-Jährige.

Und auch Jurist Conrad V. beteuert, guten Glaubens gewesen zu sein. Er arbeitet seit Langem als Zivilrichter, war aber als Assessor unter anderem mit Wirtschaftsstrafrecht befasst – und damit wohl auch im Umgang mit Finanzgeschäften nicht auf ungewohntem Terrain. Es habe aber für ihn nie Anlass gegeben, daran zu zweifeln, dass sein Handeln korrekt war, versichert der Richter. Er habe die „gesamten Umstände meines Geschäftsmodells meinem Steuerberater, dem Finanzamt und auch meinem Bankberater mitgeteilt“. Und er habe im Freundeskreis davon erzählt, darunter auch Wirtschaftsjuristen. „Keiner hat in all den Jahren gesagt: Da müsst ihr aufpassen. Ich habe gedacht, dass alles legal ist, was wir machen.“

Ende des Darlehenshandels

Die ersten Darlehensverträge schloss er mit Familienmitgliedern oder engen Freunden. Später kamen Leute aus dem entfernteren Freundeskreis hinzu. Später gewährte der Jurist seinem Kompagnon selber Darlehen und versuchte zudem, auch Fremde für sein Geschäftsmodell zu gewinnen. „Was ich mir vorwerfe“, sagt der 49-Jährige und schaut betrübt drein, dass er gegenüber diesen Interessenten „sozusagen als Faustpfand für meine Zuverlässigkeit darauf hingewiesen habe, dass ich Richter bin“.

Doch zu weiteren Vertrags­abschlüssen kam es nicht mehr. Eine Durchsuchung bei ihm zu Hause und bei seinem Geschäftspartner bedeutete das Ende des Darlehenshandels. Und Richter Conrad V. brachte dies ein weiteres Verfahren und schließlich eine Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes von Munition ein. Denn bei der Durchsuchung wurde auch ein Gürtel mit verbotenen Patronen gefunden. Die habe er einst beim Entrümpeln eines Dach­bodens aus dem Nachlass seines Großvaters gefunden und behalten.

Parallel läuft ein Disziplinarverfahren

Am Ende verurteilt die Vorsitzende im Prozess den Richter Conrad V. wegen fahrlässigen Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 80 Euro. Der Angeklagte Vincent von T. muss 90 Tagessätze zu 120 Euro zahlen. Darüber hinaus werden bei beiden Angeklagten zusammen knapp 269.000 Euro sowie bei Conrad V. weitere gut 51.000 Euro eingezogen, die sie als Gewinn erzielt hatten.

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Abendblatt-Gerichtsreporterin Bettina Mittelacher schreibt jede Woche über einen außergewöhnlichen Fall © HA | Andreas Laible

Die Frage sei, ob die Angeklagten es hätten wissen müssen, dass für Darlehensgeschäfte eine Genehmigung erforderlich ist. „Sie haben sich nicht darum gekümmert“, so die Vorsitzende. Allerdings sei ihr System „geschäftsmäßig angelegt und ausgeführt“ gewesen. „Man hätte einfach nachfragen können.“ Gerade dem Juristen „hätte das auffallen können“. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Parallel zum Strafverfahren droht Richter Conrad V. weiteres Ungemach: Es läuft ein Disziplinarverfahren, in dem darüber entschieden wird, welche dienstrechtlichen Folgen die Vorwürfe haben.