Ex-AWD-Chef Carsten Maschmeyer verklagt das Land Niedersachsen auf Schadenersatz wegen eines fehlerhaften Steuerbescheids.

Hannover. Der ehemalige AWD-Chef Carsten Maschmeyer hat das Land Niedersachsen auf Zahlung von 250.000 Euro Schadenersatz verklagt. Zum Prozessauftakt am Dienstag vor dem Landgericht Hannover erschien Maschmeyer aber nicht. Das geforderte Geld hatte der ehemalige AWD-Chef an seine Steuerberater gezahlt, um gegen einen Vorauszahlungsbescheid des Finanzamtes Hannover vorzugehen. Die Behörde hatte von Maschmeyer im Jahr 2008 eine Steuervorauszahlung in Höhe von 32 Millionen Euro für 2009 gefordert. Dieser Bescheid war allerdings fehlerhaft und wurde nach dem Einspruch des AWD-Chefs auf Null zurückgesetzt. Das Gericht hat am Dienstag einen Vergleichsvorschlag gemacht. Diesen werde er nun ganz genau prüfen, sagte Maschmeyers Anwalt Arne Ritter. Eine Entscheidung in dem Fall soll am 20. Dezember erfolgen.

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Maschmeyer hatte 2008 alle seine AWD-Aktien verkauft und dafür rund 139 Millionen Euro eingenommen. Das teilte er dem Finanzamt auch mit. Die Behörde setzte auf Grundlage dieser Einnahmen die Vorauszahlung für das nächste Jahr fest. „Die Prognose, dass mit weiteren Gewinnen aus Aktien-Verkäufen zu rechnen ist, war allerdings falsch“, stellte der Vorsitzende Richter Ullrich Kleybolte fest.

Er warf den Parteien vor, dass die „Kommunikation beiderseits nicht so glücklich verlaufen sei“. Maschmeyer hätte dem Finanzamt mitteilen müssen, dass er alle Aktien verkauft hat. „Die Behörde wiederum hätte auch mal fragen können, wie es 2009 aussieht – und ob es mit dem Aktienverkauf so weiter geht“, sagte Kleybolte. Das Gericht hat aber Zweifel, ob eine sogenannte Amtspflichtverletzung vorliegt – wie sie Maschmeyer dem Finanzamt vorwirft.

Daher wäre lediglich ein Vergleich möglich, erklärte der Vorsitzende Richter: Das Land Niedersachsen könnte Maschmeyer einen Betrag von 50.000 Euro zahlen, lautet der Vorschlag. Beide Parteien müssen innerhalb der kommenden drei Wochen eine Stellungnahme abgeben, ob sie den Vergleich annehmen oder nicht. Sollte es zu keiner Einigung kommen, wird die Kammer ihre Entscheidung im Dezember verkünden. Der Vorsitzende Richter hat bereits angekündigt, dass das Gericht dazu neige, die Klage abzuweisen. (dpa/dapd)