Einem vorläufigen psychologischen Gutachten zufolge leidet der mutmaßliche Maskenmann nicht unter einer Persönlichkeitsstörung.

Hamburg. Kurz vor der Eröffnung des Prozesses gegen den mutmaßlichen Kinderschänder Martin N. werden neue Details bekannt. Laut einem vorläufigen psychologischen Gutachten, das dem NDR Fernsehen vorliegt, leidet der Tatverdächtige Martin N. nicht unter einer Persönlichkeitsstörung. Nach dem jetzigen Wissenstand lägen die Voraussetzungen für eine verminderte Schuldfähigkeit oder eine Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störung nicht vor.

Das vorläufige Gutachten wurde auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft Stade von Norbert Nedopil, Professor an der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie in München, erstellt. Es wurde jetzt Prozessbeteiligten zugestellt.

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Der Gutachter schätzt das Rückfall-Risiko von Martin N. derzeit als unwahrscheinlich ein. Unter anderem, weil er sich seit 2001 weitestgehend von pädophilen Übergriffen zurückgehalten hatte.

Weitere Hintergründe berichtet das NDR Fernsehen in der Dokumentation „Der schwarze Maskenmann“, die am kommenden Montag (10. Oktober) um 21.00 Uhr als Sondersendung zum Prozessauftakt zu sehen ist. (dpa)