Hamburg. Bei Verstößen werden bis zu 10.000 Euro fällig. Am Hauptbahnhof wurden bereits 500 Messer sichergestellt. Was sich die Stadt erhofft.

Es ist Großes, was sich Innensenator Andy Grote und Verkehrssenator Anjes Tjarks vom Waffenverbot im öffentlichen Nahverkehr erhoffen. Es soll nicht nur den Fahrgästen – laut Tjarks werden in diesem Jahr 1,1 Milliarden Beförderungen in Hamburgs ÖPNV erwartet – ein besseres Sicherheitsgefühl geben. Innensenator Andy Grote erhofft sich auch einen Rückgang der Gewaltdelikte mit Messern und anderen Waffen in der gesamten Stadt.

Der öffentliche Nahverkehr in Hamburg ist ein Schlüssel bei der Überwachung von Problemgruppen, beispielsweise die Klientel, die den Jungfernstieg zeitweise unsicher macht. Der Punkt: Es sind in der Regel Jugendliche oder Heranwachsende, die sich überwiegend in Bus und Bahn innerhalb Hamburgs bewegen.

Öffentlicher Nahverkehr in Hamburg ist entscheidender Teil des öffentlichen Raumes

„Der öffentliche Nahverkehr ist ein entscheidender Teil des öffentlichen Raumes“, sagt Grote. „Man kann sich kaum durch die Stadt bewegen, ohne ihn zu nutzen.“ Das scheint ideal, um den „Kontrolldruck“ zu erhöhen. Dass es funktioniert, sehe man am Hauptbahnhof, wo bereits länger ein Waffenverbot bestehe, dort allerdings auf Basis einer Allgemeinverfügung.

„Seit Einführung wurden dort schon knapp 500 Messer sichergestellt und 200 andere gefährliche Gegenstände.“ Laut Christian Huppertz, Leiter der DB-Sicherheit Nord, wirke das. „Die Anzahl der gefundenen Gegenstände ist rückläufig“, sagt Huppertz. Das zeige ihm, dass die Maßnahmen wirkungsvoll seien.

Verbot und Kontrollen sollen der Stadt Hamburg mehr Sicherheit bringen

Grote erhofft sich einen Rückgang der Kriminalität, bei der Messer oder andere Waffen zum Einsatz kommen, in ganz Hamburg. Die Täter seien oft mit dem ÖPNV unterwegs. „Das bedeutet, dass das Waffenverbot im ÖPNV, bei entsprechenden Kontrollen, auch eine Wirksamkeit hat und damit einen Beitrag zur Sicherheit in ganz Hamburg leistet.“

Neu erfunden wurde das Waffenverbot nicht. Hamburg hat diese rechtliche Regelung bereits 2007 auf dem Kiez eingeführt und auf den Hansaplatz in St. Georg ausgeweitet. Jetzt ist es der gesamte Nahverkehr. Man sei damit das erste Bundesland, das das hinbekommen habe, bemerkte Grote nicht ohne Stolz.

Normale Bushaltestellen bleiben beim Waffenverbot in Hamburg außen vor

Gelten wird das Waffenverbot im ÖPNV ab sofort in den U-Bahnen und allen AKN-Bahnen sowie an allen Bahnhöfen und Haltestellen, die dazugehören. Auch der Alsteranleger am Jungfernstieg ist jetzt Waffenverbotszone, da die dort anlegenden Alsterdampfer Teil des öffentlichen Nahverkehrs sind.

Waffenverbot herrscht auch in den Linienbussen. Allerdings sind normale Haltestellen keine Waffenverbotszonen. Ihr Bereich ist zu schwammig definiert. Anders sieht es bei den großen Busbahnhöfen aus, die es in Wandsbek oder Billstedt gibt. Dort herrscht jetzt Waffenverbot.

Neu sind auch die Bußgelder. Bei einem Verstoß werden 150 bis 10.000 Euro fällig. Höhere Beträge will man vor allem gegen „Wiederholungstäter“ verhängen.

Wer kontrolliert werden wird, ist ein heikles Thema. „Es wird nicht lückenlos sein“, sagt Grote, was auch angesichts der enorm hohen Zahl der Nutzer auf der Hand liegt. „Wir werden aber schon in größerem Umfang kontrollieren“, so der Innensenator, um dann, nach der Frage des möglichen „Racial Profilings“ zu erklären, dass sich die Kontrollen „immer auf das Verhalten“ und nicht „auf das Aussehen“ beziehen würden.

Senator kündigt in Hamburg Kontrollen in großem Umfang an

Einziger Wermutstropfen: Die S-Bahnen und die dazugehörigen Haltestellen sind keine Waffenverbotszonen. Jedenfalls nicht nach der Hamburger Verordnung, die auf Grundlage der Modifizierung des Waffengesetzes durch die Bundesregierung erlassen wurde.

In den S- und Fernbahnhöfen ist die Bundespolizei zuständig. Deren Bundespolizeigesetz muss erst geändert werden, um eine dauerhafte Verordnung, wie vom Hamburger Senat erlassen, auch für deren Zuständigkeitsbereich zu erwirken.

Allerdings behilft man sich mit einer Allgemeinverfügung, die bereits bis Ende des Jahres gilt. Insider gehen davon aus, dass sie dann verlängert wird, bis auch die Bundespolizei eine entsprechende Verordnung erlassen kann.

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Auf die Nachteile der Waffenverbotszonen weist Thomas Jungfer, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, hin. „Die Verordnung an sich ist im Grunde positiv zu bewerten“, sagt er. „So haben die Kollegen die Möglichkeit, anlassunabhängig Kontrollen durchzuführen. Man muss aber auch bedenken, was danach kommt. Die Delikte werden bei unserer Waffenbehörde bearbeitet, die jetzt schon am Limit arbeitet. Man muss damit rechnen, dass bei Verstößen gegen das Waffenverbot einiges an Widersprüchen oder auch an aufwendigen Mahnverfahren bis hin zu Ersatzhaftstrafen zu bearbeiten ist.“